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Versicherungsbegriffe

Begünstigte Person, Risikoeinschätzung und mehr

Wenn man eine Lebensversicherung abschließt, ist man Teil einer Gefahrengemeinschaft, weil man sich absichert. Dieser Begriff ist auch schon einer, der für Versicherungsverträge typisch ist. Die begünstigte Person ist auch ein solcher, aber den kennt man ganz gut. Es gibt aber noch viele andere Definitionen, die auch mit dem Versicherungswesen, der Abdeckung oder dem Beenden eines Vertrages zu tun haben.

Begriffe zu den Regeln der Versicherungsverträge

Die Begriffe rund um die Versicherungen kann man in bestimmte Kategorien untergliedern. Der erste Punkt sind die Spielregeln und die lauten beim Versicherungsvertrag allgemeine Versicherungsbedingungen oder auch AVB. Sie sind die rechtliche Grundlage, zu denen individuelle Fragestellungen gehören wie etwa die begünstigte Person, die dann wirklich das Geld beziehen kann (bei einer Lebensversicherung zum Beispiel). Wesentlich ist auch die Finanzmarktaufsicht oder FMA als Kontrollorgan in Versicherungsfragen und auch das Verständnis für den Grundsatz der Versicherungen - die Gefahrengemeinschaft.

Auch die persönlichen Notwendigkeiten gilt es zu klären. Schadensbedarf ist etwa die Umschreibung für die sinnvolle Höhe zur Abdeckung, etwa bei einer Haushaltsversicherung. Dazu gehört die Risikoeinschätzung und auch die Deckung ist ein wichtiger Begriff.

Versicherung und Finanzielles

Neben den allgemeinen Informationen und rechtlichen Spielregeln sind auch die finanziellen Möglichkeiten und Zuschläge zu beachten. Auch die Art der Versicherung spielt eine Rolle. Nicht Lebensversicherung und Autoversicherung, sondern zum Beispiel die Falle der Doppelversicherung oder auch eine Versicherung als Zusatzversicherung.

Begriffe zum Schadensfall

Ein weiterer großer Bereich bei den Versicherungsbegriffen ist mit dem eigentlichen Schadensfall gegeben. Der Schadensfall wird gemeldet und dann gilt es zu klären, ob ein Leistungsfall aus Sicht der Versicherung überhaupt vorliegt. Die Kausalität und der Regress sind zwei Definitionen, die dabei oftmals wichtig werden können.

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Die Versicherungen sind zum Teil sogar gesetzlich vorgeschrieben, wenn man an die Krankenversicherung denkt. Aber auch dort gibt es privat darüber hinausführende Lösungen und Angebote. Die Autoversicherung und die Lebensversicherung kennt man auch sehr gut. Andere Versicherungsarten hat man vielleicht noch nie wahrgenommen und auch bei den Versicherungsbegriffen verhält es sich ähnlich.

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VersicherungsbegriffeArtikel-Thema: Versicherungsbegriffe

Beschreibung: Die ☂ Versicherungen beinhalten nicht nur Zeiträume, Kosten und Möglichkeiten, sie sind auch verbunden mit ✅ typischen Fachbegriffen aus dem Versicherungswesen.

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