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Der Regress ist ein Begriff, der für die Rückforderung einer Leistung steht. Er ist bei Behörden genauso bekannt wie bei Versicherungen. Nachstehend wird auf die Versicherungsthematik eingegangen.
Als praktisches Beispiel soll ein Verkehrsunfall herangezogen werden. Zwei Fahrzeuge kollidieren im Rahmen eines Verkehrsunfalles. Die Versicherung des Fahrzeuglenkers A zahlt den Schaden, der dem Fahrzeuglenker B entstanden ist, im Sinne der Kfz-Versicherung. Später erfährt die Versicherung aber, dass der Fahrzeuglenker A den Unfall nicht nur verschuldet hat, sondern dass er alkoholisiert unterwegs war. Damit beging der Versicherte eine Verletzung der Vereinbarungen der Kfz-Versicherung und das Versicherungsunternehmen ist nicht verpflichtet, den Schaden zu übernehmen.
Aus diesem Grund wird der Schaden, der dem Fahrzeuglenker B bereits ersetzt wurde, beim Lenker A regressiert. Das bedeutet, dass der Fahrzeuglenker selbst für den Schaden, den er verursacht hat, aufkommen muss und die Versicherung hält sich in diesem Fall schadlos und holt sich das Geld vom Lenker zurück.
Grundlage vieler Regressverfahren sind Gutachten, die erstellt werden, um - wie in diesem praktischen Fall - den tatsächlichen Unfallhergang untersuchen zu lassen und den Schaden in seiner Höhe zu bemessen bzw. die Schuldfrage zu klären. Wenn sich im Gutachten herausstellt, dass der Schadensfall durch die Versicherung gedeckt ist, wird nichts weiter unternommen.
Wird aber durch das Gutachten offenbar, dass die Spielregeln verletzt wurden - in diesem Fall der Alkoholkonsum - dann wird ein Regress in die Wege geleitet, um sich das Geld zurückzuholen, das man dem Lenker B bereits bezahlt hat. Es ist also eine Rückforderung für bereits erfüllte Leistungen des Versicherungsunternehmens basierend auf neuen Erkenntnissen zum Fall.
Bei kleinen Schadensfällen wird ein Gutachten kaum angestrebt werden, aber sobald ein höherer Betrag zu zahlen ist, ist das Gutachten eine Möglichkeit, den Sachverhalt von objektiver Stelle aus nochmals hinterfragen zu lassen.
Die Versicherungen sind zum Teil sogar gesetzlich vorgeschrieben, wenn man an die Krankenversicherung denkt. Aber auch dort gibt es privat darüber hinausführende Lösungen und Angebote. Die Autoversicherung und die Lebensversicherung kennt man auch sehr gut. Andere Versicherungsarten hat man vielleicht noch nie wahrgenommen und auch bei den Versicherungsbegriffen verhält es sich ähnlich.
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