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Sachschaden im Versicherungsrecht

Verlust oder Beschädigung von Sachwerten

Ein weites Feld an Schadensfällen umfasst der Begriff des Sachschadens im Rahmen des Versicherungsvertrages sowie im Sinne der unterschiedlichen Versicherungsformen.

Was ist ein Sachschaden?

Als Sachschaden definiert sich eine Beschädigung, die völlige Zerstörung oder der Verlust eines Vermögenswertes, wobei materielle und immaterielle Vermögenswerte davon betroffen sein können. Umgangssprachlich geht es vor allem bei den materiellen Vermögenswerten um Sachbeschädigung, beispielsweise einem Schaden an einem Gebäude, an einem Fahrzeug oder an einem Wertgegenstand.

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Auch der Verlust durch Diebstahl zählt zu einem Sachschaden. Die Definition weicht daher manchmal vom allgemeinen Sprachgebrauch ab, denn ein Sachschaden wird meist angenommen, wenn etwas beschädigt wurde. Wenn aber ein Computer gestohlen wurde, würde man dies nicht als Sachschaden beschreiben, eher als Verlust.

Immaterielle Vermögenswerte, die zu einem Sachschaden werden, sind besonders bei Betriebsversicherungen ein großes Thema. Es kann sich dabei um Verletzung von Patentrechten handeln, allgemeine Rechtsverletzungen oder ähnliche Vorgänge, die im versicherten Unternehmen einen Schaden entstehen lassen.

Sachschaden je nach Versicherung

Damit sind abhängig von der Versicherungsform viele verschiedene Schadensfälle mit dem Begriff Sachschaden umschlossen, die bei der Schadensabwicklung zum Tragen kommen. Eine Abgrenzung beim Wert des Sachschadens oder innerhalb der Versicherungspakete gibt es nicht, nur sind höherwertige Sachschäden meist mit komplexeren Verfahren verbunden, bei denen im Bedarfsfall Gutachten eingeholt werden.

Sachschäden sind von Personenschäden zu unterscheiden, bei denen Menschen verletzt oder gar getötet werden.

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Die Versicherungen sind zum Teil sogar gesetzlich vorgeschrieben, wenn man an die Krankenversicherung denkt. Aber auch dort gibt es privat darüber hinausführende Lösungen und Angebote. Die Autoversicherung und die Lebensversicherung kennt man auch sehr gut. Andere Versicherungsarten hat man vielleicht noch nie wahrgenommen und auch bei den Versicherungsbegriffen verhält es sich ähnlich.

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Sachschaden als VersicherungsfallArtikel-Thema: Sachschaden im Versicherungsrecht

Beschreibung: Der ☂ Sachschaden im Sinne des Versicherungsrechts ist ein ✅ Schaden eines Vermögenswertes oder auch der Verlust eines solchen.

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