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Begünstigte Person bei Versicherungen

Eingetragene Person für die Auszahlung

Bei einigen Versicherungsverträgen besteht die Möglichkeit, eine dritte Person als begünstigte Person in den Vertrag aufnehmen zu lassen, wodurch es eine Erweiterung der Geschäftsbeziehung im Rahmen dieser Versicherung kommt. Dies unterscheidet den Versicherungsvertrag vom normalen Szenario.

Begünstigte Person bei Lebensversicherungen

Normalerweise gibt es zwei Partner - die versicherte Person, die den Versicherungsvertrag abschließt, um für mehr Schutz zu sorgen und im Gegenzug Versicherungsprämien zahlt und der Versicherer, ein Versicherungsunternehmen, das den Schutz garantiert und die Prämien erhält. Führt man beispielsweise bei einer Lebensversicherung eine sogenannte begünstige Person an, so ist die Angabe für das Versicherungsunternehmen bindend.

Was ist die begünstigte Person?

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Die begünstigte Person ist jene Person, die im Falle eines unerwarteten Ablebens des Versicherten bei einer Lebensversicherung die vertraglich vereinbarte Summe ausbezahlt bekommt. In den meisten Fällen ist das der Lebenspartner oder ein Familienmitglied. Es kann aber auch jemand ganz anderer sein, ein Freund, ein langjähriger Kollege oder das Pflegepersonal, wenn es keine Familienmitglieder mehr gibt. Damit verändert sich die normale Situation, wie man sie bei solchen Versicherungsverträgen üblicherweise vorfindet.

Wenn niemand angegeben ist...

Das Geld geht natürlich nicht verloren, wenn man keine begünstigte Person anführt. In diesem Fall kann der Überbringer des Versicherungsvertrages durch Vorlage der entsprechenden Dokumente die Auszahlung veranlassen. Das Versicherungsunternehmen prüft die Unterlagen und stellt die Bezugsberechtigung für den Überbringer fest und es erfolgt die Auszahlung der Versicherungssumme. Das sind meist die Familienmitglieder, die die Unterlagen nach dem Ableben des Versicherten oder der Versicherten überprüft haben und nun mit der Auszahlung diesen Vertrag abschließen wollen.

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Die Versicherungen sind zum Teil sogar gesetzlich vorgeschrieben, wenn man an die Krankenversicherung denkt. Aber auch dort gibt es privat darüber hinausführende Lösungen und Angebote. Die Autoversicherung und die Lebensversicherung kennt man auch sehr gut. Andere Versicherungsarten hat man vielleicht noch nie wahrgenommen und auch bei den Versicherungsbegriffen verhält es sich ähnlich.

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Begünstigte Person bei VersicherungenArtikel-Thema: Begünstigte Person bei Versicherungen

Beschreibung: Die ☂ begünstigte Person ist bei Versicherungen die eingetragene Person für eine mögliche Auszahlung wie etwa bei ✅ Lebensversicherungen.

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