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Abandon oder Rücktrittsrecht bei Versicherungen

Aufgabe eines Rechts bei Versicherungen

Abandon kennt man von vielen Computerprogrammen, wenn man einen Prozess abbrechen ergo beenden möchte. Abandon kennt man aber auch im Versicherungswesen und umfasst eine ähnliche Funktion, wenngleich die Konsequenzen zu berücksichtigen sind, denn hier bewegt man sich auf dem Feld des Rücktrittsrechts.

Was bedeutet Abandon?

Im Rahmen von Versicherungsvereinbarungen kann das Einräumen des Abandon-Rechts in den Versicherungsvertrag aufgenommen werden, wobei es manche klare Fälle und manche Fälle gibt, bei denen bestimmte Bedingungen erfüllt sein müssen. Generell gilt, dass man mit Abandon einerseits auf weitere Rechte verzichtet - zum Beispiel Entschädigung im Schadensfall - andererseits müssen keine weiteren Prämien bezahlt werden.

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Je nach Versicherungsform kann der Versicherungsnehmer oder auch der Versicherungsgeber oder beide von der Versicherungsvereinbarung zurücktreten. Ein praktisches Beispiel ist dann gegeben, wenn mit dem Auto ein Unfall passiert ist und es mehrere Geschädigte gibt. Die Gefahr, hohe Kosten tragen zu müssen, ist evident und daher kann man mittels Abandon und Hinterlegen der vereinbarten Geldsumme aus der Vereinbarung austreten und ist zu keinen weiteren Zahlungen verpflichtet.

Keine Versicherungsleistung und auch keine Zahlungspflicht

Abandon kennt man auch aus anderen Wirtschaftsbereichen und bedeutet konkret im Versicherungswesen den Verzicht auf eine Versicherungsleistung um im Gegenzug keine Zahlungsverpflichtung eingehen zu müssen. Das Rücktrittsrecht ist eine wesentliche Vereinbarung und zählt zu den Spielregeln im Versicherungswesen und zwar für beide Seiten. Es ist in jedem Versicherungsvertrag ebenso genannt wie andere grundsätzliche rechtliche Vereinbarungen und ein Teil der AVB, der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die man mit den AGB´s der Unternehmen vergleichen kann.

Es wird daher festgelegt, in welchen Fällen und Situationen vom Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht werden kann und zwar sowohl aus Sicht des Versicherungsnehmers als auch aus Sicht des Versicherungsanbieters, also der Versicherungsgesellschaft selbst.

Es ist im Vertrag also nachzulesen, unter welchen Bedingungen und Voraussetzungen man von einem Versicherungsvertrag zurücktreten darf - wann, mit welcher Vorlaufzeit oder mit welcher Begründung.

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Die Versicherungen sind zum Teil sogar gesetzlich vorgeschrieben, wenn man an die Krankenversicherung denkt. Aber auch dort gibt es privat darüber hinausführende Lösungen und Angebote. Die Autoversicherung und die Lebensversicherung kennt man auch sehr gut. Andere Versicherungsarten hat man vielleicht noch nie wahrgenommen und auch bei den Versicherungsbegriffen verhält es sich ähnlich.

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Abandon oder Rücktritt von der VersicherungArtikel-Thema: Abandon oder Rücktrittsrecht bei Versicherungen

Beschreibung: ☂ Abandon ist ein Vokabel aus dem Versicherungswesen und umschreibt den ✅ Rücktritt aus dem Versicherungsvertrag ergo das Rücktrittsrecht.

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