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Leistungsfall im Rahmen einer Versicherung

Auszahlung des Versicherungsunternehmens

Der Hintergrund einer Versicherung ist der finanzielle Schutz, wenn etwas passiert. Man hofft natürlich, dass dies nicht eintritt, aber wenn, dann soll die Versicherung den Schaden abdecken, wobei Sachschaden leichter abzudecken ist, ein Unfall mit Todesfolge kann nur mehr mit finanzieller Unterstützung der Hinterbliebenen abgedeckt werden, den Unfall kann man nicht rückgängig machen.

Bei der Versicherung, egal welcher Art und Form, gibt es zwei Definitionen, die ein solches Vorkommnis beschreiben: den Schadensfall und den Leistungsfall.

Was ist der Schadensfall?

Der Schadensfall ist der Schaden selbst, der dem Versicherten entstanden ist. Das kann eine ruinierte Eingangstür sein, weil jemand versucht hat, einzubrechen. Das kann das zerstörte Dach nach einem Unwetter sein, ein eingeschlagenes Glas nach einem fehlgeleiteten Fußball oder ein völlig zerstörtes Fahrzeug nach einem schweren Unfall. Mit dem Schadensfall ist der Vorgang, der zum Schaden führt und die Schadenshöhe verbunden.

Was ist der Leistungsfall?

Der Leistungsfall wiederum ist dem Schadensfall gleichzusetzen, aber nur dann, wenn die Versicherung, also der Versicherer, zugesteht, dass der Schaden durch die Versicherung gedeckt ist. Dann kommt es zur Auszahlung der vereinbarten Schadenssumme. Vereinbart deshalb, weil es sein kann, dass man einen Selbstbehalt in den Versicherungsvertrag aufgenommen hatte und dann reduziert sich die Auszahlungssumme um diesen Selbstbehalt.

Somit kann es viel mehr Schadensfälle als Leistungsfälle geben, denn nicht jeder Schaden ist von der Versicherung gedeckt und es gibt auch Situationen, in denen die Versicherung nicht bereit ist, die Leistung zu übernehmen. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt und der Autolenker alkoholisiert war. In einem solchen Fall übernimmt die Versicherung nicht die Kosten.

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Die Begriffe rund um die Versicherungen kann man in bestimmte Kategorien untergliedern. Der erste Punkt sind die Spielregeln und die lauten beim Versicherungsvertrag Allgemeine Versicherungsbedingungen oder auch AVB. Sie sind die rechtliche Grundlage, zu denen individuelle Fragestellungen gehören wie etwa die begünstigte Person, die dann wirklich das Geld beziehen kann (bei einer Lebensversicherung zum Beispiel). Wesentlich ist auch die Finanzmarktaufsicht oder FMA als Kontrollorgan in Versicherungsfragen und auch das Verständnis für den Grundsatz der Versicherungen - die Gefahrengemeinschaft.

Auch die persönlichen Notwendigkeiten gilt es zu klären. Schadensbedarf ist etwa die Umschreibung für die sinnvolle Höhe zur Abdeckung, etwa bei einer Haushaltsversicherung. Dazu gehört die Risikoeinschätzung und auch die Deckung ist ein wichtiger Begriff.

 Neben den allgemeinen Informationen und rechtlichen Spielregeln sind auch die finanziellen Möglichkeiten und Zuschläge zu beachten. Auch die Art der Versicherung spielt eine Rolle. Nicht Lebensversicherung und Autoversicherung, sondern zum Beispiel die Falle der Doppelversicherung oder auch eine Versicherung als Zusatzversicherung.

Eine weiterer großer Bereich bei den Versicherungsbegriffen ist mit dem eigentlichen Schadensfall gegeben. Der Schadensfall wird gemeldet und dann gilt es zu klären, ob ein Leistungsfall aus Sicht der Versicherung überhaupt vorliegt. Die Kausalität und der Regress sind zwei Definitionen, die dabei oftmals wichtig werden können.

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Leistungsfall bei VersicherungArtikel-Thema: Leistungsfall im Rahmen einer Versicherung

Beschreibung: Der ☂ Leistungsfall ist bei jeglicher Versicherung dann gegeben, wenn ein Schaden anerkannt wurde und es zu einer ✅ Leistung des Versicherers kommt.

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