Unter der Bundesregierung versteht man in Nationalstaaten den gesamten Stab der Regierung, wobei der deutsche Begriff Bundesregierung in Deutschland und Österreich gilt, mit anderem Begriff aber als Regierung oder mit anderer Bezeichnung eine ähnliche Bedeutung hat. Die Regierung beginnt mit der Bundeskanzlerin bzw. dem Bundeskanzler, den Bundesministern und Bundesministerinnen und eventuell aufgestellten Staatssekretärinnen und Staatssekretäre und stellt die Spitze des Staates nach der Präsidentin oder dem Präsidenten dar.
Die Bundesregierung wird aus Parteimitgliedern jener Parteien gebildet, die sich zu einer gemeinsamen Regierungsarbeit (= Koalition) zusammengefunden haben, wobei die entsprechenden Ämter dem Wahlergebnis entsprechend aufgeteilt werden. Die Bundesregierung wird vom Bundeskanzler bzw. der Bundeskanzlerin geführt und diese Position wird durch die stimmenstärkeren der Regierungsparteien besetzt. Ausnahme ist, wenn es einer Partei gelingt, die absolute Mehrheit zu erzielen, was in den letzten Jahren immer unwahrscheinlicher wird. Es verlieren eher die Großparteien deutlich an Stimmen als dass eine Partei sich durchsetzen könnte. Daher gibt es fast immer eine Koalition.
Die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler bestimmt die Linie der Bundesregierung, wobei die einzelnen Ministerinnen und Minister in ihren Ministerien selbständig ihren Aufgaben innerhalb des übernommenen Ressorts erfüllen. Dazu zählt auch die Verantwortung für die Arbeit der nachgeordneten Dienststellen, beispielsweise Arbeitsämter, Finanzämter und viele weitere Behörden auf Bundesebene.
Dem Bundeskanzler steht eine eigene Behörde zur Verfügung - das Bundeskanzleramt. Dieses Amt kann als Schaltzentrale verstanden werden, in dem die Steuerung der Regierungsarbeit koordiniert wird. Im Bundeskanzleramt wird auch oft die Arbeit mancher Staatssekretärinnen und Staatssekretäre vollzogen, die beispielsweise zentrale Bereiche wie die Koordinierung des Beamtenwesens oder EU-Agenden übernommen haben, um die Ministerinnen und Minister als auch den Bundeskanzler zu entlasten.
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Mit der Bildung der neuen Regierung nach einer Nationalratswahl (Deutschland Bundestagswahl) beginnt die neue Phase der Regierungsarbeit, was bedeutet, dass man die politische Verantwortung innehat. Bei außenpolitischen Fragen gibt es den Außenminister, bei sozialen Fragen den Sozialminister und bei Besprechungen von Staat zu Staat ist der Bundeskanzler gefragt, manchmal auch in Zusammenarbeit mit dem Bundespräsidenten.
Das Budget bei den Finanzen, die soziale Gerechtigkeit bei der Verteilung der Gelder sowie wirtschaftliche Förderprogramme wären weitere Beispiele aus der täglichen Arbeit einer Regierung. Abhängig von den gesetzlichen Bestimmungen dauert eine Amtszeit vier Jahre, in Österreich fünf Jahre. Dann wird wieder gewählt und eine neue Regierung gebildet - es sei denn, es gibt es vorgezogene Neuwahl, was gerade in Österreich zuletzt häufiger der Fall war.
Absolute Mehrheit
Die absolute Mehrheit ist erreicht, wenn 50 % und eine Stimme im Nationalrat für ein Vorhaben stimmen. Das ist ein wichtiger Begriff, denn wenn eine Regierung nur eine knappe Mehrheit hat und manche Abgeordnete der Regierungsparteien nicht einverstanden sind, kann die Voraussetzung der absoluten Mehrheit auch scheitern. Häufig spricht man auch von der normalen Mehrheit im Vergleich zur Zweidrittelmehrheit, die für Verfassungsgesetze benötigt wird.
Alleinregierung
Eine Partei erreicht mehr als 50 % Stimmanteil und kann alleine regieren. In Österreich gelang dies vor Jahrzehnten der SPÖ, seither ist es auf Bundesebene nicht mehr möglich. Auf Landesebene gibt es aber hin und wieder noch die Alleinregierung.
Bundeskanzler
Die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler führt die Regierung und gibt die Richtung vor, welche Themen wann besonders wichtig sind oder welche Ziele verfolgt werden sollen.
Bundesminister
Teil der Regierung und für bestimmte Themen zuständig, zum Beispiel Soziales und Arbeit oder Soziales und Gesundheit oder Innere Sicherheit. Als Bundesministerin oder Bundesminister ist man Kopf des zuständigen Ministeriums, um dort die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen oder zu aktualisieren.
Bundesministerium
Alle Bundesminister haben ein eigenes Ministerium, um die Gesetze zu erarbeiten oder nötige Änderungen durchzuführen. Die eigentliche Arbeit erfolgt oft in den nachgeordneten Dienststellen. So wird zum Beispiel der gesetzliche Rahmen von Arbeitsrecht und dergleichen im Ministerium erarbeitet und im Nationalrat beschlossen, die Beratung der Arbeitslosen erfolgt aber im nachgeordneten Arbeitsamt.
E-Government
Zusammenfassender Begriff für alle Amtswege, die via Internet und PC oder Smartphone durchgeführt werden können. Damit einher gehen Themen wie Sicherheit, Online-Anträge und Bürgernähe. Nicht nur für Menschen mit Behinderung ist es ein Fortschritt, von zu Hause aus Eingaben tätigen zu können. Auch für Unternehmen und alle Privatpersonen sowie für die Behörden selbst gibt es deutliche Vorteile.
Große Koalition
Regierung aus zwei großen Parteien, in Österreich lange Zeit SPÖ und ÖVP. Im Gegensatz zur kleinen Koalition hat diese Regierung eine satte Mehrheit im Nationalrat.
Kabinett
Umschreibung für das gesamte Team der Regierung, also aller Ministerinnen und Minister samt Bundeskanzler.
Kleine Koalition
Zusammenarbeit von mindestens zwei Parteien, die im Gegensatz zur großen Koalition nur eine knappe Mehrheit im Nationalrat zur Verfügung hat. Diese Form tritt immer häufiger auf, weil die alten Volksparteien stetig an Zuspruch verlieren.
Koalition
Zusammenarbeit von mindestens zwei Parteien für eine gemeinsame Regierung.
Koalitionsvertrag
Schriftliche Vereinbarung, welche Lösungen, welche Gesetze durchgeführt werden sollen. Der Vertrag bindet die teilnehmenden Parteien an das Regierungsprogramm und ist eine Richtschnur, was man sich vorgenommen hat. Allerdings entsteht oft der Eindruck, dass der Koalitionsvertrag wichtiger ist als die Bevölkerung und ihre Wünsche.
Minderheitsregierung
Eine Regierungsform, bei der die regierende Partei keine Mehrheit im Nationalrat hat. So eine Form hält nicht lange, weil die Opposition jederzeit mit einem Misstrauensantrag die Regierung zu Fall bringen kann.
Zweidrittelmehrheit
Für manche Gesetze reicht die normale Mehrheit (absolute Mehrheit) von 50 %, andere sind im Verfassungsrang angesiedelt. Um die Verfassung ändern zu können, benötigt es eine Zweidrittelmehrheit, also 66 % der Abgeordneten. In den letzten Jahren ist das nur möglich, wenn auch eine große Oppositionspartei mitstimmt, die damit auch Vorgaben als Gegenleistung einfordern kann.
Die 2/3-Mehrheit ist damit eine höhere Hürde für Verfassungsgesetze, womit es nicht so leicht gemacht wird, die Verfassung willkürlich zu ändern.
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