Unter der Bundesregierung versteht man in Nationalstaaten den gesamten Stab der Regierung, wobei der deutsche Begriff Bundesregierung in Deutschland und Österreich gilt, mit anderem Begriff aber als Regierung oder mit anderer Bezeichnung eine ähnliche Bedeutung hat. Die Regierung beginnt mit der Bundeskanzlerin bzw. dem Bundeskanzler, den Bundesministern und Bundesministerinnen und eventuell aufgestellten Staatssekretärinnen und Staatssekretäre und stellt die Spitze des Staates nach der Präsidentin oder dem Präsidenten dar.
Die Bundesregierung wird aus Parteimitgliedern jener Parteien gebildet, die sich zu einer gemeinsamen Regierungsarbeit (= Koalition) zusammengefunden haben, wobei die entsprechenden Ämter dem Wahlergebnis entsprechend aufgeteilt werden. Die Bundesregierung wird vom Bundeskanzler bzw. der Bundeskanzlerin geführt und diese Position wird durch die stimmenstärkeren der Regierungsparteien besetzt. Ausnahme ist, wenn es einer Partei gelingt, die absolute Mehrheit zu erzielen, was in den letzten Jahren immer unwahrscheinlicher wird. Es verlieren eher die Großparteien deutlich an Stimmen als dass eine Partei sich durchsetzen könnte. Daher gibt es fast immer eine Koalition.
Und damit gibt es auch verschiedene Varianten, wie diese Regierung zusammengesetzt sein kann. Es gibt auch Umschreibungen wie die Jamaika-Koalition, die sich auf die Farben der handelnden Parteien beziehen.
Die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler bestimmt die Linie der Bundesregierung, wobei die einzelnen Ministerinnen und Minister in ihren Ministerien selbständig ihren Aufgaben innerhalb des übernommenen Ressorts erfüllen. Dazu zählt auch die Verantwortung für die Arbeit der nachgeordneten Dienststellen, beispielsweise Arbeitsämter, Finanzämter und viele weitere Behörden auf Bundesebene.
Dem Bundeskanzler steht eine eigene Behörde zur Verfügung - dem Bundeskanzleramt. Dieses Amt kann als Schaltzentrale verstanden werden, in dem die Steuerung der Regierungsarbeit koordiniert wird. Im Bundeskanzleramt wird auch oft die Arbeit mancher Staatssekretär/innen vollzogen, die beispielsweise zentrale Bereiche wie die Koordinierung des Beamtenwesens oder EU-Agenden übernommen haben, um die Ministerinnen und Minister als auch den Bundeskanzler zu entlasten.
Mit der Bildung der neuen Regierung nach einer Nationalratswahl (Deutschland Bundestagswahl) beginnt die neue Phase der Regierungsarbeit, was bedeutet, dass man die politische Verantwortung innehat. Bei außenpolitischen Fragen gibt es den Außenminister, bei sozialen Fragen den Sozialminister und bei Besprechungen von Staat zu Staat ist der Bundeskanzler gefragt, manchmal auch in Zusammenarbeit mit dem Bundespräsidenten.
Das Budget bei den Finanzen, die soziale Gerechtigkeit bei der Verteilung der Gelder sowie wirtschaftliche Förderprogramme wären weitere Beispiele aus der täglichen Arbeit einer Regierung. Abhängig von den gesetzlichen Bestimmungen dauert eine Amtszeit vier Jahre, in Österreich fünf Jahre. Dann wird wieder gewählt und eine neue Regierung gebildet - es sei denn, es gibt es vorgezogene Neuwahl, was gerade in Österreich zuletzt häufiger der Fall war.
Alleinregierung (eine Partei regiert alleine)
Beschreibung: Alleinregierung
Koalition (Zusammenarbeit zweier oder mehr Parteien)
Beschreibung: Koalition sowie große Koalition und kleine Koalition
Minderheitsregierung (regieren gegen die Mehrheit)
Beschreibung: Minderheitsregierung
Jamaika-Koalition (bezogen auf die Parteifarben)
Beschreibung: Jamaika-Koalition
Kabinett (die Regierungsmannschaft)
Beschreibung: Kabinett
Koalitionsvertrag (festgeschriebene Vorhaben)
Beschreibung: Koalitionsvertrag
Zweidrittelmehrheit (nötig für Verfassungsgesetze)
Beschreibung: Zweidrittelmehrheit
Absolute Mehrheit (im Parlament)
Beschreibung: absolute Mehrheit
Die Politik betrifft uns alle und ist ein komplexer Bereich, der von der Inflation bis zur Verschuldung des Staates, von der Arbeitslosigkeit bis zu den Handelsregelungen reicht. Entsprechend viele Begriffe haben sich im Laufe der Jahre und Jahrzehnte herausgebildet. Das gilt für den Wahlkampf und die Parteien ebenso.
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