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Zweidrittelmehrheit im Parlament

Beschlussfähigkeit von Verfassungsgesetzen

Im Parlament werden die Gesetze beschlossen und dazu braucht es eine absolute Mehrheit von mehr als 50 Prozent aller Abgeordnetenstimmen. Da die Abgeordneten üblicherweise im Sinne der eigenen Partei abstimmen, braucht es auch eine entsprechende Übereinstimmung in der Regierung. Noch mehr Herausforderung stellen die Verfassungsgesetze dar, bei denen eine 2/3-Mehrheit gefordert wird, die aber fast nicht mehr mit Regierungsmittel erreichbar ist. Damit bekommt die Opposition eine stärkere Position.

Zweidrittelmehrheit für Verfassungsgesetze

In Österreich gibt es zwei Ebenen von Gesetzen, nämlich jene Gesetze, die in ihrer eigenen Sache beschlossen werden und die Verfassungsgesetze, die das Thema ebenfalls gesetzlich regeln, die aber zusätzlich in den Verfassungsrang erhoben werden und damit die Verfassungsgesetze zusätzlich verändern. Um ein Verfassungsgesetz zu beschließen oder die Änderung eines bestehenden braucht es eine Zweidrittelmehrheit im Parlament.

Warum eigentlich? Neben der Bundesverfassung als Grundbasis der Republik Österreich gibt es auch zentrale Gesetze, die man in den Verfassungsrang erhebt, damit sie nicht so leicht verändert werden können. Denn wenn eine Regierungspartei etwas ändern will, die andere aber nicht, ist das bei einer geforderten Zweidrittelmehrheit ein Problem. Themen sind dabei zum Beispiel die Gesetze rund um Bildung und Schulorganisation.

Bilden der Zweidrittelmehrheit und die Rolle der Opposition

In den Jahrzehnten nach dem Zweiten Weltkrieg war das kein Problem, weil die SPÖ und ÖVP als Großparteien locker über diese Mehrheit verfügt haben. Sie mussten sich also nur einig sein und konnten die Verfassungsgesetze beschließen. In den letzten Jahrzehnten hat sich die Lage geändert. Die FPÖ wurde viel stärker, es gibt die Grünen und mit NEOS und anderen Parteien sind neue Volksvertreter in das Parlament in Österreich eingezogen und somit hat die Regierung bestenfalls 55 bis 60 Prozent an Stimmanteil.

Damit geht einher, dass man sich nicht nur miteinander einigen muss, man braucht auch zumindest eine Oppositionspartei, die sich der Meinung anschließt und ebenfalls für das Gesetz stimmt. Das verändert die Sachlage, weil die Oppositionsparteien damit die starke Position haben und Änderungen einfordern können, die die Regierung nicht will. Aber werden sie nicht umgesetzt, gibt es keine Zustimmung und somit kann es durchaus sein, dass eine Partei mit nur 6 bis 10 % Zustimmung entscheidend an der Gestaltung des Gesetzes mitwirken kann, was normalerweise nicht möglich ist.

Bei einem normalen Gesetz beschließen die Regierungsparteien gemeinsam den Gesetzesvorschlag und die Opposition kann mitstimmen oder sich dagegen aussprechen, aber ändern können sie nichts. Im Vorfeld können sie natürlich Einfluss nehmen und eine Diskussion anregen, um die Ausführungen und Gestaltung des Gesetzes noch anzupassen. Aber beim Beschluss reichen die Regierungsstimmen.

Das ist bei der Zweidrittelmehrheit und den Verfassungsgesetzen nicht möglich und alleine schon deshalb gibt es die Vorgabe. Ein Problem wurde allerdings, dass zu viele Gesetze Verfassungsrang haben, die eigentlich als normale Gesetze auch gereicht hätten und wohl auf Wunsch von zumindest einer Regierungspartei in den Verfassungsrang gehoben wurden, damit sie nicht so leicht wieder geändert werden können.

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Zweidrittelmehrheit im ParlamentArtikel-Thema: Zweidrittelmehrheit im Parlament

Beschreibung: Die 🌍 Zweidrittelmehrheit im Parlament ist nötig, um ✅ Verfassungsgesetze beschließen zu können, selten aber ohne Opposition möglich.

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