Fußpflegerin und Fußpfleger ist ein Lehrberuf, der im Rahmen einer zweijährigen Lehrzeit erlernt werden kann. Als Lehrbetriebe kommen Fußpflegebetriebe ebenso infrage wie Kosmetik- und Schönheitszentren, Wellness-, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen und ähnliche Anbieter.
Die Aufgabe der Fußpflege (auch Pediküre genannt) ist es, die Fußgesundheit zu erhalten oder bestehende Probleme zu entschärfen oder gänzlich zu entsorgen. Um diese Ziele zu erreichen, werden Fußbädern verabreicht, es werden verhornte Hautstellen behandelt oder Hühneraugen entfernt.
Es gibt Nagelverlängerungen und Nageldekorationen, wobei neben der Pediküre auch die Maniküre, also die Pflege der Hände angeboten werden kann. Außerdem werden die Kundinnen und Kunden beraten, sowohl was die aktuellen Fragestellungen betrifft als auch, was den Kauf von einschlägigen Produkten für die Fuß- und Handpflege betrifft, sodass man sich daheim auch weiter versorgen kann.
Titel: Fußpflegerin und Fußpfleger
Lehrzeit: 2 Jahre
Bereich: Gesundheit und Körperpflege
Mögliche Lehrbetriebe: Fußpflegebetriebe, Kosmetik- und Schönheitszentren, Wellness-, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen
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Gesundheitsberufe mit Lehrausbildung
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Artikel-Thema:
Ausbildung zur Fußpflegerin
Beschreibung: Fußpflegerinnen und 📞 Fußpfleger verabreichen ihren Kundinnen und Kunden ✅ Fußbäder, behandeln Hornhaut und Hühneraugen und bieten Handpflege an.