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Halten im Straßenverkehr

Stehenbleiben bis zu zehn Minuten

Während das Parken als langfristiges Abstellen des Fahrzeuges völlig klar ist, gibt es zwischen Anhalten und Halten doch immer wieder Verwechslungen. Anhalten bedeutet, dass man aufgrund einer Verkehrssituation, zum Beispiel bei der Kreuzung aufgrund der Ampelregelung oder vor einem Schutzweg sein Fahrzeug zum Stillstand bringen muss.

Was bedeutet Halten im Straßenverkehr?

Halten ist im Gegensatz zum Anhalten eine ganz andere Handlung. Halten bedeutet im Straßenverkehr, dass man freiwillig sein Fahrzeug abstellt, um kurzfristig dieses zu verlassen. Diese Kurzfristigkeit ist in der Straßenverkehrsordnung auf einen Zeitraum von zehn Minuten beschränkt und bezieht sich vor allem auf Ladetätigkeiten. Die Festlegung findet sich in den Verkehrszeichen auch wieder, denn es gibt Plätze in der Stadt, wo Halten erlaubt, Parken aber verboten ist. Manchmal ist Halten und Parken verboten.

Halten in der Praxis

Will man eine Ware ausliefern, so ist Halten an manchen Plätzen erlaubt, weil Parkplätze rar sind und es nicht zumutbar ist, dass die Lieferanten lange Wege auf sich nehmen müssen. Parken ist hingegen am gleichen Platz nicht erlaubt, um diese Fläche schnell wieder freizubekommen. Gerade innerstädtisch ist das Ausliefern von Ware ein großes Problem geworden, denn trotz Maßnahmen wie Parkpickerl sind die Parkplätze selten, die Ware wird aber trotzdem benötigt und die Abnehmer warten schon auf die Lieferung.

Die Zulässigkeit von Halten am gewünschten Platz ist durch die Verkehrsregeln vor Ort festgelegt und durch die Verkehrszeichen symbolisiert. Ob Halten zulässig ist oder nicht, entscheiden die örtlichen Behörden. Sie können auch jederzeit eine neue Anordnung erlassen, wenn sich ergeben hat, dass die Beurteilung neu überprüft werden muss und eine Änderung notwendig wird. Neue Unternehmen vor Ort könnte ein solcher Grund sein oder auch eine veränderte Lage im Straßenverkehr in diesem Gebiet, das beurteilt werden muss.

Halteverbote

Es gibt eine ganze Reihe an Situationen, in denen generell das Halten verboten ist. Damit einher geht auch, dass das Parken natürlich ebenfalls verboten ist. Zu den Situationen zählen:

  • im Bereich der Halteverbotstafeln
  • auf engen Stellen der Fahrbahn (Verkehrsbehinderung)
  • auf unübersichtlichen Stellen wie vor Kurven, Kuppen, Brücken und dergleichen
  • auf Schutzwegen und Radfahrerüberfahrten; fünf Meter in Fahrtrichtung vor dem Schutzweg beginnt das Halteverbot, um den Einblick zu gewährleisten
  • Haltestellenbereich der Öffis
  • auf Hauptfahrbahnen im Ortsgebiet bei vorhandener Nebenfahrbahnen mit Abstellfläche
  • vor Verkehrszeichen, wenn diese dann nicht mehr gesehen werden können (betrifft aber eher hohe Fahrzeuge)
  • auf Vorrangstraßen bei Nebel - Ausnahme sind vorgesehene Abstellplätze
  • in Fußgängerzonen außer zum Ausladen
  • vor Behindertenrampen
  • auf Sperrflächen
  • auf Eisenbahnkreuzungen
  • unmittelbar vor oder nach Eisenbahnkreuzungen

Artikel-Infos

Halten im StraßenverkehrArtikel-Thema:
Halten im Straßenverkehr
Beschreibung: Das 🚘 Halten mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr ist zulässig für ✅ Ladetätigkeiten unter bestimmten Umständen.