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Verkehrszeichen Fahrverbot für Kfz mit Anhänger

Keine Fahrt mit Anhänger oder Wohnwagen

Kurvige Strecken, gefährliche oder enge Passagen - das sind Straßenstücke, bei denen das Fahrverbot für Anhänger ausgesprochen werden kann. Auch steile Straßen kann man in diesem Zusammenhang nennen. All diese Passagen können zu Verkehrssituationen führen, die gefährlich werden können und deshalb beugt man mit dem Fahrverbot für Kraftfahrzeuge mit Anhänger vor.

Wann gilt das Fahrverbot mit Anhänger?

Verkehrszeichen Fahrverbot für Kraftfahrzeuge mit AnhängerDas Verkehrszeichen Fahrverbot für Kraftfahrzeuge mit Anhänger symbolisiert das Fahrverbot und gehört zur Gruppe der Verbotszeichen. Man kennt beim Fahrverbot von Lastkraftwagen Einschränkungen und Definitionen, diese gelten auch beim Anhänger. So kann das Fahrverbot auf jene Anhänger begrenzt werden, die eine bestimmte Länge überschreiten. Das Limit wird durch eine Zusatztafel gekennzeichnet, beispielsweise "2m" für Anhänger mit zwei Meter Länge, was bedeutet, dass jeder Anhänger, der länger ist, dem Fahrverbot unterliegt. Kürzere Anhänger dürfen benützt werden.

Eine andere Möglichkeit, die man auch von den Lastkraftwagen her kennt, ist die Bezeichnung eines Limits für das höchste zulässige Gesamtgewicht. Übersteigt der Anhänger die Angabe der Zusatztafel, ist das Fahrverbot gültig und die Weiterfahrt nicht zulässig. Das kann bei einer Brücke möglich sein oder bei ähnlichen Straßenstellen, die nur mit einem bestimmten Gewicht belastet werden dürfen.

Als Anhänger ist dabei auch der Wohnwagen zu verstehen, wobei die Reise mit dem Wohnwagen ohnehin vorher geplant werden sollte. Es gibt genug Bergstraßen, die durch ihre Beschaffenheit für den Wohnwagen gesperrt werden. Andere lassen die Fahrt zwar zu, es wird von den Automobilverbänden und auch von den Behörden abgeraten, diese Route zu wählen.

Bedeutung des Fahrverbots mit Anhänger

Gerade die Situation mit dem Wohnwagen ist eine wichtige, denn sehr viele Menschen, vor allem auch Familien, reisen gerne mit dem eigenen Wohnwagen. So sind viele von Deutschland Richtung Italien unterwegs, die Holländer sind bekannt fleißige Wohnwagenfahrer, aber die Alpen stellen sich in den Weg. Es gibt Routen wie die Südautobahn oder die westlicher errichteten Autobahnen, auf denen die Fahrt so flach erfolgt, dass der Wohnwagen oder jede andere Form von Anhänger kein Thema ist.

Auf Bergstraßen abseits der Autobahn sieht es aber anders aus. Es gibt viele Kurven, teilweise Kehren und da ist die Fahrt schon eine Herausforderung. Daher wird vom Wohnwagen abgeraten und das wird in diversen Straßenkarten so auch symbolisiert. Wo es wirklich kritisch zu fahren ist, gibt es ohnehin ein generelles Verbot.

Differenzierter ist die Geschichte mit den kleineren Anhängern, die man etwa nutzt, um Material, Möbel oder ähnliche Dinge von A nach B zu bringen. Das kann eine einmalige Fahrt sein, das kann aber auch eine regelmäßige Zustellung sein. In dem Fall gilt es zu überprüfen, wie lang und schwer der Anhänger samt Inhalt ist und so kann geprüft werden, ob das Fahrverbot zutrifft oder nicht.

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Die Gruppe der Verbotszeichen bei den Verkehrszeichen ist sehr groß und umfangreich. Das liegt vor allem auch daran, dass die Fahrverbote viele Möglichkeiten berücksichtigen müssen. Da gibt es einmal das Fahrverbot im Hinblick auf die Breite und Höhe sowie das Gewicht des Fahrzeugs.

Ein Fahrverbot kann für alle Kfz ausgesprochen werden oder auch für alle mehrspurigen Kfz. Es kann sich aber auch um ein Fahrverbot in Sachen Fahrrad und die Erweiterung von Fahrrad und Mofa handeln. Auch das Motorfahrrad oder das Motorrad kann berücksichtigt sein. Das gilt für besondere Fahrzeuge wie die Fuhrwerke ebenso wie auch für den Omnibus.

Ein häufiges Thema ist das Fahrverbot für den LKW oder auch in der Version LKW + Anhänger etwa für Nebenstraßen bei Vorhandensein einer Autobahn. Weitere Optionen sind Angaben wegen der Achslast oder in Sachen Tank-LKW und Gefahrengut. Generell kann ein Fahrverbot sich auch auf den Anhänger beziehen.

Die nächste große Gruppe der Verbotszeichen bezieht sich auf das Bewegen im Straßenverkehr generell. Dazu gehört das Einbiegen verboten und das Umkehren verboten. Auch das Überholen verboten ist hier Thema, ergänzt durch das Überholen durch LKW verboten. Die Geschwindigkeitsbeschränkung ist auch hier vorzufinden wie auch die Zonenbeschränkung im Ortsgebiet. Dort ist auch das Hupverbot ein wesentliches Verbot. In diesen Bereich gehört auch das Einfahrt verboten und die Wartepflicht bei Gegenverkehr etwa im Bereich von Baustellen.

Die Parksituation ist ein weiteres Thema mit dem Halten und Parken verboten sowie der Kurzparkzone und dem Verkehrszeichen Parken verboten. Eine weitere Möglichkeit besteht durch das wechselseitige Parkverbot.

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Verkehrszeichen Fahrverbot Kfz mit AnhängerArtikel-Thema: Verkehrszeichen Fahrverbot für Kfz mit Anhänger

Beschreibung: Das ⛔ Verkehrszeichen Fahrverbot für Kraftfahrzeuge mit Anhänger ist ein Verbotszeichen bezogen auf Fahrzeuge, die mit ✅ Anhänger durchfahren wollen.

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