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Verkehrszeichen Fahrverbot Fahrrad und Mofa

Schieben ist in Ordnung, Fahren nicht

Es gibt bei der Fülle an Möglichkeiten, ein Fahrverbot auszusprechen, auch Kombinationen. Man kennt die Kombination des Fahrverbotes für mehrspurige Fahrzeuge und Motorräder, das als Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge im Einsatz ist. Das Verkehrszeichen zeichnet sich dadurch aus, dass zwei individuelle Symbole zu einer Einheit verschmolzen wurden. Eine solche Kombination gibt es auch bei Fahrräder und Motorfahrräder.

Verkehrszeichen Fahrverbot für Fahrrad und Mofa

Verkehrszeichen Fahrverbot für Fahrräder und MotorfahrräderDas Verkehrszeichen Fahrverbot für Fahrräder und Motorfahrräder gehört zur Gruppe der Verbotszeichen. Es zeigt die beiden auch eigenständig einsetzbaren Verkehrszeichen in einer Einheit, wobei die obere Hälfte das Fahrrad, die untere Hälfte das Motorfahrrad, öfter Moped genannt, beinhaltet und zwar in der Weise, wie man es von den entsprechenden eigenständigen Fahrverboten her kennt.

Allerdings ist das Moped für bis zu 40 km/h Geschwindigkeit zugelassen, das Motorfahrrad bis 25 km/h und Zweiteres ist bei diesem Verkehrszeichen gemeint. Das Moped wird davon nicht angesprochen, dennoch wird oft angenommen, dass ein Moped mit dem Verkehrszeichen und somit auch mit dem Fahrverbot gemeint ist.

Die Kombination drückt aus, dass an der nun folgenden Straße oder auch am Seitenweg ein Befahren weder mit dem Fahrrad noch mit dem Motorfahrrad zulässig ist. Auch das Halten des Mofas bei laufendem Motor am Stand ist verboten. Erlaubt ist hingegen, dass man das Fahrrad oder das Mofa den Weg entlangschiebt.

Eine Möglichkeit, wo ein solches Verbot ausgesprochen werden könnte, sind Zufahrtswege zu Kleingartensiedlungen, wo jederzeit jemand aus seinem Garten treten kann und es zu Zusammenstöße kommen könnte. Diese Gefahr wird durch das Verbot verhindert. Durch das Schieben ist das Erreichen des Ziels trotzdem durchführbar, aber man möchte den Lärm des Mofas vermeiden und man möchte auch in einem Bereich, in dem sich vielleicht auch ältere Personen zu Fuß bewegen, keine Unfallsituationen heraufbeschwören. Daher spricht man das Fahrverbot aus und reduziert die Gefahr.

Denkbar ist auch, dass auf Zufahrtswegen dieses Fahrverbot an eine bestimmte Zeitspanne gebunden ist. Mit einer Zusatztafel kann etwa für die Nachtstunden das Fahrverbot ausgesprochen werden, um die Lärmbelästigung zu reduzieren. Am Tag ist die Fahrt kein Problem, aber in der Nacht darf nicht gefahren werden. Allerdings wäre diese Situation eher für das Mofa für sich zutreffend, denn das Fahrrad macht normalerweise keinen Lärm.

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Die Gruppe der Verbotszeichen bei den Verkehrszeichen ist sehr groß und umfangreich. Das liegt vor allem auch daran, dass die Fahrverbote viele Möglichkeiten berücksichtigen müssen. Da gibt es einmal das Fahrverbot im Hinblick auf die Breite und Höhe sowie das Gewicht des Fahrzeugs.

Ein Fahrverbot kann für alle Kfz ausgesprochen werden oder auch für alle mehrspurigen Kfz. Es kann sich aber auch um ein Fahrverbot in Sachen Fahrrad und die Erweiterung von Fahrrad und Mofa handeln. Auch das Motorfahrrad oder das Motorrad kann berücksichtigt sein. Das gilt für besondere Fahrzeuge wie die Fuhrwerke ebenso wie auch für den Omnibus.

Ein häufiges Thema ist das Fahrverbot für den LKW oder auch in der Version LKW + Anhänger etwa für Nebenstraßen bei Vorhandensein einer Autobahn. Weitere Optionen sind Angaben wegen der Achslast oder in Sachen Tank-LKW und Gefahrengut. Generell kann ein Fahrverbot sich auch auf den Anhänger beziehen.

Die nächste große Gruppe der Verbotszeichen bezieht sich auf das Bewegen im Straßenverkehr generell. Dazu gehört das Einbiegen verboten und das Umkehren verboten. Auch das Überholen verboten ist hier Thema, ergänzt durch das Überholen durch LKW verboten. Die Geschwindigkeitsbeschränkung ist auch hier vorzufinden wie auch die Zonenbeschränkung im Ortsgebiet. Dort ist auch das Hupverbot ein wesentliches Verbot. In diesen Bereich gehört auch das Einfahrt verboten und die Wartepflicht bei Gegenverkehr etwa im Bereich von Baustellen.

Die Parksituation ist ein weiteres Thema mit dem Halten und Parken verboten sowie der Kurzparkzone und dem Verkehrszeichen Parken verboten. Eine weitere Möglichkeit besteht durch das wechselseitige Parkverbot.

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Verkehrszeichen Fahrverbot für Rad und MofaArtikel-Thema: Verkehrszeichen Fahrverbot Fahrrad und Mofa

Beschreibung: Das ⛔ Verkehrszeichen Fahrverbot für Fahrräder und Motorfahrräder ist ein geteiltes Verbotszeichen für ✅ Fahrverbote im Straßenverkehr.

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