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Überholverbote im Straßenverkehr

Übersicht über absolute und relative Verbote

Überholen ist manchmal eine Notwendigkeit, um im Straßenverkehr zügiger von A nach B gelangen zu können, aber nicht immer ist Überholen auch gestattet. Man unterscheidet bei den Überholverboten die absoluten Verbote von den relativen, wobei die Verkehrssituation eine wesentliche Rolle spielt. Daher ist es Pflicht, vor dem Überholmanöver, so es aktuell gestattet wäre, die Verkehrssituation zu hinterfragen. Sie kann dergestalt sein, dass es nicht möglich ist, risikolos zu überholen und dann ist es auch verboten.

Unterschied vom absoluten Überholverbot zum relativen Überholverbot

Der Unterschied zwischen absoluter und relativer Überholverbote ist jener, dass das absolute Überholverbot immer gilt, beim relativen Überholverbot Ausnahmeregelungen gelten. Wie immer muss die Verkehrssituation genau geprüft werden. Zu beachten ist auch, dass im Kreisverkehr nur einspurige Fahrzeuge überholt werden dürfen. Kolonnen dürfen überholt werden, wenn man sich danach wieder richtig einordnen kann.

Die nachstehenden Listen der absoluten und relativen Überholverbote sind zum Teil Verkehrssituationen, die an sich ohnehin logisch sein sollten. Wenn man zu knapp an einer Eisenbahnkreuzung sein Fahrzeug bewegt, ist klar, dass Überholen keinen Sinn mehr macht, zumal eine solche Kreuzung für sich selbst schon einen Gefahrenpunkt auf der Fahrt von A nach B darstellt. Dass man dann nicht noch etwas riskiert, sollte eigentlich jedem verständlich sein.

Das Überholen bei schlechter Sicht ist auch so ein Thema, bei dem der gesunde Hausverstand ausreichen sollte, dass man dies nicht unternimmt, die Geschwindigkeit reduziert und eine ruhigere Fahrt nutzt. Bei Nebel sollte man sowieso langsamer fahren und die Geschwindigkeit an die Sichtweite anpassen.

Absolut verboten ist demnach das Überholen,

  • wenn die entgegenkommenden Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Selbst wenn sie nur behindert werden, ist das Überholmanöver zu unterlassen.
  • wenn man selbst nicht viel schneller fährt als das Fahrzeug vor sich, denn der Geschwindigkeitsunterschied ist dann zu gering und das Überholmanöver würde sehr lange dauern. Die Wahrscheinlichkeit, dass in der Zwischenzeit ein Gegenverkehr erscheint, ist sehr hoch.
  • wenn man nicht weiß, ob man sich nach dem Überholmanöver wieder einordnen kann. Es nützt der Überholvorgang nichts, wenn soviel Verkehr unterwegs ist, dass man keine Lücke findet, um in seine Fahrspur zurückkehren zu können. Die Aktion ist für sich selbst und für den Gegenverkehr zu riskant.
  • wenn man sich einem Schutzweg (Zebrastreifen) oder einer Radfahrerüberfahrt nähert.
  • wenn man sich auf Eisenbahnkreuzungen befindet.

Relativ verboten ist das Überholen,

  • wenn man nicht genug Sicht hat, um risikolos überholen zu können. Ausnahme ist hier eine mehrspurige Fahrbahn, wodurch man den Gegenverkehr nicht behindern würde.
  • wenn man mehrspurige Fahrzeuge auf ungeregelten Kreuzungen überholen möchte, es sei denn, es ist eine Vorrangstraße ist, die durchfahren wird.
  • von mehrspurigen Fahrzeugen, die selbst gerade überholen, es sei denn, es stehen drei Fahrstreifen in Fahrtrichtung zur Verfügung, beispielsweise auf der Autobahn.
  • von mehrspurigen Fahrzeugen auf Strecken mit Überholverbot, es sei denn, man darf rechts überholen - zum Beispiel bei einer Abbiegespur, auf der man schneller vorankommt.
  • von mehrspurigen Fahrzeugen ab 80 Meter vor einer Eisenbahnkreuzung. Ausnahme ist hier das Überholen von Kutschen und ähnlich langsamen Fahrzeugen, weil das Überholen und der sichere Anhalteweg möglich sind.

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Überholverbote im StraßenverkehrArtikel-Thema:
Überholverbote im Straßenverkehr
Beschreibung: Das 🚘 Überholverbot ist eine wichtige Regel im Straßenverkehr, man unterscheidet aber das ✅ absolute vom relativem Überholverbot.