Überholen ist manchmal eine Notwendigkeit, um im Straßenverkehr zügiger von A nach B gelangen zu können, aber nicht immer ist Überholen auch gestattet. Man unterscheidet bei den Überholverboten die absoluten Verbote von den relativen, wobei die Verkehrssituation eine wesentliche Rolle spielt. Daher ist es Pflicht, vor dem Überholmanöver, so es aktuell gestattet wäre, die Verkehrssituation zu hinterfragen. Sie kann dergestalt sein, dass es nicht möglich ist, risikolos zu überholen und dann ist es auch verboten.
Der Unterschied zwischen absoluter und relativer Überholverbote ist jener, dass das absolute Überholverbot immer gilt, beim relativen Überholverbot Ausnahmeregelungen gelten. Wie immer muss die Verkehrssituation genau geprüft werden. Zu beachten ist auch, dass im Kreisverkehr nur einspurige Fahrzeuge überholt werden dürfen. Kolonnen dürfen überholt werden, wenn man sich danach wieder richtig einordnen kann.
Die nachstehenden Listen der absoluten und relativen Überholverbote sind zum Teil Verkehrssituationen, die an sich ohnehin logisch sein sollten. Wenn man zu knapp an einer Eisenbahnkreuzung sein Fahrzeug bewegt, ist klar, dass Überholen keinen Sinn mehr macht, zumal eine solche Kreuzung für sich selbst schon einen Gefahrenpunkt auf der Fahrt von A nach B darstellt. Dass man dann nicht noch etwas riskiert, sollte eigentlich jedem verständlich sein.
Das Überholen bei schlechter Sicht ist auch so ein Thema, bei dem der gesunde Hausverstand ausreichen sollte, dass man dies nicht unternimmt, die Geschwindigkeit reduziert und eine ruhigere Fahrt nutzt. Bei Nebel sollte man sowieso langsamer fahren und die Geschwindigkeit an die Sichtweite anpassen.
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Artikel-Thema:
Überholverbote im Straßenverkehr
Beschreibung: Das 🚘 Überholverbot ist eine wichtige Regel im Straßenverkehr, man unterscheidet aber das ✅ absolute vom relativem Überholverbot.