Ein wichtiges Thema im Straßenverkehr ist die Sicherheit der Kinder und dabei ist der Schulweg nicht weit entfernt. Die Kinder müssen irgendwie zur Schule kommen und nicht jeder kann mit dem Auto hingebracht werden. Oft macht das auch keinen Sinn, wenn man ums Eck wohnt. Für mehr Sicherheit soll dabei der Schülerlotse sorgen.
Schülerlotsen sind erwachsene Personen oder ältere Mitschüler, die so wie die Schulwegpolizei über den weißen Mantel und die weiße Mütze verfügen und auch einen Ausweis mit sich führen, der sie für die Aufgabe bevollmächtigt. Wie die Schulwegpolizei dient der Schülerlotse als Hilfe für Schulkinder, um die Straße zu überqueren. Will ein Kind die Straße überqueren, wird per Signal der Straßenverkehr auf diese Situation aufmerksam gemacht.
Doch es gibt einen wesentlichen Unterschied zwischen der Schulwegpolizei und dem Schülerlotsen. Während die Schulwegpolizei berechtigt ist, den Straßenverkehr anzuhalten, damit Kinder die Straße überqueren können, ist der Schülerlotse eine Kann-Bestimmung. Er zeigt den Verkehrsteilnehmern an, dass ein Kind die Straße queren möchte, hat aber nicht das Recht, den Verkehr anzuhalten.
Auch der Schülerlotse hat einen Signalstab, mit dem er den Straßenverkehr auf die Schüler aufmerksam machen kann, darf den Verkehr aber nicht direkt anhalten, wobei die Verkehrsteilnehmer aber in der Regel sofort anhalten, wenn sie ein solches Signal sehen. Viele kennen auch den Unterschied zwischen Schülerlotse und Schulwegpolizei nicht und da beide auch die gleiche Kleidung zur Symbolik der Schutzfunktion tragen, ist die Erkennung schwierig bzw. kennt man die rechtlichen Unterschiede nicht.
Zudem sollte auf Kinder im Straßenverkehr ohnehin besonders geachtet werden und eigene Schutzwege mit entsprechenden Hinweisen auf den Schulweg verstärken die Aufmerksamkeit zusätzlich. Schülerlotsen sind ein weiteres Hilfsmittel, um die Sicherheit auf dem Schulweg zu erhöhen.
Als Schülerlotsen können so wie bei der Schulwegpolizei Eltern und Lehrer eingesetzt werden, hier kommen aber auch Schülerinnen und Schüler selbst zum Einsatz. Voraussetzung für die Einrichtung eines Schülerlotsen sind die verkehrstechnischen Rahmenbedingungen zu klären. Dazu braucht es einen Antrag, der in schriftlicher Form gestellt werden kann, meist erfolgt dies durch die Leitung von Schule oder auch Kindergarten. Die zuständige Gemeinde wie Bezirksämter in großen Städten oder Gemeindeämter sowie Bezirkshauptmannschaften befassen sich dann mit den Bedingungen in Form eines Begutachtungsverfahrens.
Ist die Besetzung mit einem Schülerlotsen gerechtfertigt, werden die entsprechenden Personen von der Schulleitung genannt und von der Behörde bestellt. Die Einschulung erfolgt durch die Polizei. Außerdem erhalten die Schülerlotsen einen Ausweis und entsprechende Ausrüstung.
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Artikel-Thema:
Schülerlotsen und ihre Aufgabe im Straßenverkehr
Beschreibung: Die 🚘 Schülerlotsen sind Erwachsene oder ältere Mitschüler, die Kinder auf dem ✅ Schulweg beim Queren von Straßen schützen.