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Nachforderung beim Steuerausgleich

Nachforderung ermittelt: was tun?

Die Arbeitnehmerveranlagung, im Volksmund immer noch gerne als Jahresausgleich oder Lohnsteuerausgleich bezeichnet, ist im Normalfall ein freiwilliges Verfahren, das man per Antrag in Gang bringt. Das ist auch logisch, weil die Finanzbehörden erschwerende Belastungen während des abgelaufenen Jahres gar nicht wissen können.

Jahresausgleich soll Guthaben bringen, ermittelt aber Nachforderung

Die Veranlagung wird durchgeführt, weil man sich ein Guthaben erwartet und in den meisten Fällen ist die Berechnung auch mit einem solchen Ergebnis ausgestattet. Manchmal ergibt sich ein Ergebnis von Null, was bedeutet, dass es kein Guthaben gibt, aber man muss auch keine Steuer nachzahlen und in manchen - eher seltenen Fällen - kann die Ermittlung durch das Finanzamt aber auch ergeben, dass es zu einer Nachforderung kommt.

Eine Nachforderung ist eine Steuerschuld, die man zu begleichen hat. Allerdings bietet sich im Rahmen des Berufungsverfahrens an, den Antrag auf Veranlagung zurückzuziehen. Das bedeutet im Klartext, dass man einen Steuerbescheid mit der Höhe der Nachforderung erhält und gegen diesen Bescheid Berufung einlegen kann. In diesem Zusammenhang kann man den ursprünglichen Antrag auf Jahresausgleich ergo ArbeitnehmerInnenveranlagung zurückziehen.

Das bedeutet, dass man so tun will, als wäre nichts passiert und so muss man die Nachforderung auch nicht zahlen. Der Fall ist möglich, wird auch umgesetzt, aber er kommt doch seltener vor. Meist hat man es mit einem Guthaben zu tun, auch wenn das Guthaben in vielen Fällen nur ein paar Euro beträgt.

Rückzug ist nicht immer möglich

Das ist nur dann nicht möglich, wenn man aus verschiedensten Gründen verpflichtet ist, eine Veranlagung vorzunehmen, zum Beispiel bei zusätzlichem Verdienst als Unternehmer - bei einem Werkvertrag wäre das denkbar. Dann ist die Veranlagung sowieso Pflicht und dann kann man sie nicht zurückziehen.

Nur bei einer freiwilligen Arbeitnehmerveranlagung ist der Rückzug daher eine Option.

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Das Thema Steuern ist ein sensibles, weil niemand zahlt gerne Steuern, aber mit diesen Geldern werden der Staat und seine Einrichtungen vom Krankenhaus bis zur U-Bahn finanziert. Zuständige Behörden sind vor allem die Finanzämter für die Ermittlung der Steuerforderung und der Einhebung der Gelder. Dabei gibt es verschiedene Steuerarten und auch verschiedene Steuerbegriffe.

Wichtig sind bei der Ermittlung von Lohnsteuer und Einkommensteuer die Einkunftsarten und damit die Art und Weise, wie man zu seinem Geld kommt - als Bauer, als Angestellter oder als Firmenchef oder Vermieter von Häusern. Ein wichtiger Begriff dabei ist auch die Steuerpflicht und es gibt einige weitere Begriffe zum Thema wie etwa die außergewöhnlichen Belastungen, die Steuerstaffelung vom Basiseinkommen aufwärts oder auch die Pflichtveranlagung. Ein großes Thema ist auch der Jahresausgleich mit der Option, Geld zurückzubekommen.

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Nachforderung beim JahresausgleichArtikel-Thema: Nachforderung beim Steuerausgleich

Beschreibung: Wenn der 💰 Jahresausgleich überraschend eine Nachforderung ergibt, gibt es mit dem ✅ Rückzug des Antrags einen Plan B.

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