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Verkehrszeichen Fahrverbot mit gefährlichen Gütern

Fahrverbot bei gefährlichen Transporte

Mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung (STVO) im Jahr 1998 wurde das Verkehrszeichen Fahrverbot für Tankkraftfahrzeuge aufgehoben und die Funktion dem Verkehrszeichen Fahrverbot für Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern übertragen. Der Gefahrentransport, der auch dem Wesen einen Tankzuges entspricht, ist schärfer und präziser formuliert worden.

Verkehrszeichen Fahrverbot mit gefährlichen Gütern

Verkehrszeichen Fahrverbot für Kraftfahrzeuge mit gefährlichen GüternDas Verkehrszeichen Fahrverbot mit gefährlichen Gütern gehört zur Gruppe der Verbotszeichen und signalisiert, dass Transporte mit dem Lastkraftwagen verboten sind, wenn gefährliche Güter von A nach B gebracht werden sollen. Dabei ist entweder die Straße nicht geeignet, meist ist der Hintergedanke dieser Regelung aber, dass im Falle eines Unfalles großer Schaden und große Gefahr für die Umwelt entstehen kann.

Die Gefahr, dass das Grundwasser verseucht werden kann, kann für ein solches Fahrverbot sprechen. Auch präkere Verkehrssituationen sprechen dafür, zum Beispiel bei Tunnels, die entsprechende Fahrverbote aufweisen. Würde mit einem Gefahrentransport in einem Tunnel ein Unfall passieren, wäre die Bergung sowieso schon ein Problem, die Gefahrenmittel würden zusätzlich für Probleme sorgen.

Die Tunnels sind in Kategorien eingeteilt, die ausdrücken, welche Gefahrenguttransporte passieren dürfen oder nicht. So gibt es für Tunnels den Tunnelbeschränkungscode, kurz TBC. Die nachstehende Tabelle zeigt, welche Transporte bei welchem Code durchgeführt werden können und dürfen. Es hängt also nicht nur davon ab, dass man gefährliche Güter mit sich führt, es kommt auch auf die Menge und die Art des Transports an, wodurch die Verbote differenziert werden können. Die professionellen Fahrer wissen das natürlich und wählen entsprechende Routen, um auch den Zielort erreichen zu können.

 

TBC Art der Beschränkung
kein TBC Durchfahrt durch alle Tunnel erlaubt
B Fahrverbot für Tunnel der Kategorie B, C, D, E
B1000C Fahrverbot für Tunnel der Kategorie C, D, E
Fahrverbot für Tunnel Kategorie B bei mehr als 1000 kg Gefahrengut
B/D Fahrverbot für Tunnel der Kategorie D und E
Fahrverbot für Tunnel der Kategorie B und C bei Beförderung in Tanks
B/E Fahrverbot für Tunnel der Kategorie E
Fahrverbot für Tunnel der Kategorie B, C und D bei Beförderung in Tanks
C Fahrverbot für Tunnel der Kategorie C, D, E
C5000D Fahrverbot für Tunnel der Kategorie D und E
Fahrverbot für Tunnel der Kategorie C bei mehr als 5000 kg Gefahrengut
C/D Fahrverbot für Tunnel der Kategorie D und E
Fahrverbot für Tunnel der Kategorie C bei Beförderung in Tanks
C/E Fahrverbot für Tunnel der Kategorie E
Fahrverbot für Tunnel der Kategorie C und D bei Beförderung in Tanks
D Fahrverbot für Tunnel der Kategorie D und E
D/E Fahrverbot für Tunnel der Kategorie E
Fahrverbot für Tunnel der Kategorie D bei loser Schüttung oder Tanks
E Fahrverbot für Tunnel der Kategorie E

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Die Gruppe der Verbotszeichen bei den Verkehrszeichen ist sehr groß und umfangreich. Das liegt vor allem auch daran, dass die Fahrverbote viele Möglichkeiten berücksichtigen müssen. Da gibt es einmal das Fahrverbot im Hinblick auf die Breite und Höhe sowie das Gewicht des Fahrzeugs.

Ein Fahrverbot kann für alle Kfz ausgesprochen werden oder auch für alle mehrspurigen Kfz. Es kann sich aber auch um ein Fahrverbot in Sachen Fahrrad und die Erweiterung von Fahrrad und Mofa handeln. Auch das Motorfahrrad oder das Motorrad kann berücksichtigt sein. Das gilt für besondere Fahrzeuge wie die Fuhrwerke ebenso wie auch für den Omnibus.

Ein häufiges Thema ist das Fahrverbot für den LKW oder auch in der Version LKW + Anhänger etwa für Nebenstraßen bei Vorhandensein einer Autobahn. Weitere Optionen sind Angaben wegen der Achslast oder in Sachen Tank-LKW und Gefahrengut. Generell kann ein Fahrverbot sich auch auf den Anhänger beziehen.

Die nächste große Gruppe der Verbotszeichen bezieht sich auf das Bewegen im Straßenverkehr generell. Dazu gehört das Einbiegen verboten und das Umkehren verboten. Auch das Überholen verboten ist hier Thema, ergänzt durch das Überholen durch LKW verboten. Die Geschwindigkeitsbeschränkung ist auch hier vorzufinden wie auch die Zonenbeschränkung im Ortsgebiet. Dort ist auch das Hupverbot ein wesentliches Verbot. In diesen Bereich gehört auch das Einfahrt verboten und die Wartepflicht bei Gegenverkehr etwa im Bereich von Baustellen.

Die Parksituation ist ein weiteres Thema mit dem Halten und Parken verboten sowie der Kurzparkzone und dem Verkehrszeichen Parken verboten. Eine weitere Möglichkeit besteht durch das wechselseitige Parkverbot.

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Verkehrszeichen Fahrverbot GefahrenguttransportArtikel-Thema: Verkehrszeichen Fahrverbot mit gefährlichen Gütern

Beschreibung: Das ⛔ Verkehrszeichen Fahrverbot für Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern ist ein Verbotszeichen für ✅ besonders sensible Transporte.

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