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Mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung (STVO) im Jahr 1998 wurde das Verkehrszeichen Fahrverbot für Tankkraftfahrzeuge aufgehoben und die Funktion dem Verkehrszeichen Fahrverbot für Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern übertragen. Der Gefahrentransport, der auch dem Wesen einen Tankzuges entspricht, ist schärfer und präziser formuliert worden.
Das Verkehrszeichen Fahrverbot mit gefährlichen Gütern gehört zur Gruppe der Verbotszeichen und signalisiert, dass Transporte mit dem Lastkraftwagen verboten sind, wenn gefährliche Güter von A nach B gebracht werden sollen. Dabei ist entweder die Straße nicht geeignet, meist ist der Hintergedanke dieser Regelung aber, dass im Falle eines Unfalles großer Schaden und große Gefahr für die Umwelt entstehen kann.
Die Gefahr, dass das Grundwasser verseucht werden kann, kann für ein solches Fahrverbot sprechen. Auch präkere Verkehrssituationen sprechen dafür, zum Beispiel bei Tunnels, die entsprechende Fahrverbote aufweisen. Würde mit einem Gefahrentransport in einem Tunnel ein Unfall passieren, wäre die Bergung sowieso schon ein Problem, die Gefahrenmittel würden zusätzlich für Probleme sorgen.
Die Tunnels sind in Kategorien eingeteilt, die ausdrücken, welche Gefahrenguttransporte passieren dürfen oder nicht. So gibt es für Tunnels den Tunnelbeschränkungscode, kurz TBC. Die nachstehende Tabelle zeigt, welche Transporte bei welchem Code durchgeführt werden können und dürfen. Es hängt also nicht nur davon ab, dass man gefährliche Güter mit sich führt, es kommt auch auf die Menge und die Art des Transports an, wodurch die Verbote differenziert werden können. Die professionellen Fahrer wissen das natürlich und wählen entsprechende Routen, um auch den Zielort erreichen zu können.
TBC | Art der Beschränkung |
kein TBC | Durchfahrt durch alle Tunnel erlaubt |
B | Fahrverbot für Tunnel der Kategorie B, C, D, E |
B1000C | Fahrverbot für Tunnel der Kategorie C, D, E Fahrverbot für Tunnel Kategorie B bei mehr als 1000 kg Gefahrengut |
B/D | Fahrverbot für Tunnel der Kategorie D und E Fahrverbot für Tunnel der Kategorie B und C bei Beförderung in Tanks |
B/E | Fahrverbot für Tunnel der Kategorie E Fahrverbot für Tunnel der Kategorie B, C und D bei Beförderung in Tanks |
C | Fahrverbot für Tunnel der Kategorie C, D, E |
C5000D | Fahrverbot für Tunnel der Kategorie D und E Fahrverbot für Tunnel der Kategorie C bei mehr als 5000 kg Gefahrengut |
C/D | Fahrverbot für Tunnel der Kategorie D und E Fahrverbot für Tunnel der Kategorie C bei Beförderung in Tanks |
C/E | Fahrverbot für Tunnel der Kategorie E Fahrverbot für Tunnel der Kategorie C und D bei Beförderung in Tanks |
D | Fahrverbot für Tunnel der Kategorie D und E |
D/E | Fahrverbot für Tunnel der Kategorie E Fahrverbot für Tunnel der Kategorie D bei loser Schüttung oder Tanks |
E | Fahrverbot für Tunnel der Kategorie E |
Das Autobahnnetz in Österreich umfasst einige sehr lange Routen wie die Westautobahn von Wien nach Salzburg oder die Südautobahn von Wien nach Kärnten sowie die Pyhrn Autobahn und die Tauern Autobahn, aber auch einige kürzere Strecken als Schnellverbindungen, zum Teil auch innerhalb eines Bundeslandes. Ergänzend wurden einige Schnellstraßen errichtet, um lange Strecken zügiger überwinden zu können. Ein wichtiger Punkt ist dabei aber, dass man eine gültige Vignette braucht, um überhaupt die Fahrt antreten zu dürfen.
Wie beim Straßenverkehr sonst auch gilt natürlich auch bei schnellerer Fahrt die Bedeutung und Anweisung der Verkehrszeichen. Es gibt insgesamt etwa 100 verschiedene Verkehrszeichen. In Österreich werden diese in fünf Bereiche untergliedert:
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