Der Stimmzettel ist das elementare Instrument, um einen Wahlgang durchzuführen. Es wird zwar zwischen dem amtlichen und dem nichtamtlichen Stimmzettel unterschieden, doch zweiterer ist bei Wahlgängen wie der Nationalratswahl ohnehin unzulässig.
Der Unterschied zwischen den beiden Typen von Stimmzettel besteht darin, dass der amtliche Stimmzettel ein vorgedrucktes Dokument ist, während der nichtamtliche Stimmzettel beispielsweise eine Serviette auch sein könnte. In manchen lokalen Wahlgängen ist dieser noch zulässig, ist aber die seltenere Form.
Bei einer Wahl, beispielsweise eine Nationalratswahl oder eine Gemeinderatswahl, erhält die wahlberechtigte Person per Post die Wahlinformation zugesandt. Auf ihr stehen die persönlichen Daten wie Name und Wohnadresse sowie die Daten über das Wahllokal, in dem man seine Stimme abgeben kann. Auch hier ist die Adresse angeführt, zusätzlich das Stockwerk und die Zimmernummer, in der die Wahlentscheidung getroffen werden kann.
Mit dieser Wahlinformation und einem Personalausweis (Führerschein, Reisepass oder ähnliches) begibt man sich am Tag der Wahl während der Öffnungszeiten des Wahllokals eben dorthin, weist sich aus und somit wird von den zuständigen Mitarbeiter/innen des Wahllokals festgehalten, dass man an der Wahl teilnimmt. Durch diese Listenführung wird ausgeschlossen, dass eine Person zweimal eine Stimme abgeben kann.
Man erhält den Stimmzettel ausgehändigt und dieser besteht aus einer Vorderseite und Rückseite, wobei auf der Vorderseite die kandidierenden Parteien abgedruckt sind. Neben den Namen der Parteien gibt es jeweils einen gedruckten Kreis und bei der Partei seiner Wahl kreuzt die wählende Person an und gibt der Partei damit ihre Stimme.
Auf der Rückseite des Stimmzettels können je nach Wahlgang auch die einzelnen Politikerinnen und Politiker der jeweiligen Fraktionen angeführt sein, wodurch es möglich wird, einer bestimmten Person eine Vorzugsstimme zu geben. Wieder gilt es, dass neben dem Namen das Kreissymbol mit einem Kreuz markiert wird. Danach wird der Stimmzettel gefaltet und in das mit dem Stimmzettel erhaltene Kuvert gegeben und in die Wahlurne geworfen, womit die Stimmabgabe abgeschlossen ist.
Alternative zur persönlichen Wahl ist die Möglichkeit, über die Briefwahl seine Stimme schon vor Beginn des Wahltages abzugeben, weil man zum Beispiel weiß, dass man im Urlaub sein wird. Auch behinderte Personen haben es so leichter, an der Wahl teilnehmen zu können. In diesem Fall beantragt man die Teilnahme und kann ebenfalls vom Stimmrecht Gebrauch machen.
Die Politik betrifft uns alle und ist ein komplexer Bereich, der von der Inflation bis zur Verschuldung des Staates, von der Arbeitslosigkeit bis zu den Handelsregelungen reicht. Entsprechend viele Begriffe haben sich im Laufe der Jahre und Jahrzehnte herausgebildet. Das gilt für den Wahlkampf und die Parteien ebenso.
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