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Verkehrszeichen Parken verboten

Parken verboten, Halten erlaubt

Das Verkehrszeichen Parken verboten zählt zur Gruppe der Verbotszeichen und drückt aus, dass man sein Fahrzeug nicht langfristig an jenem Straßenteil abstellen darf. Hierbei ist Parken von Halten zu unterscheiden, denn ein Halten bleibt erlaubt, auch wenn das Parken verboten ist. Der Unterschied ist, dass Halten bedeutet, dass man das Fahrzeug maximal zehn Minuten abstellt, um beispielsweise schnell in der Trafik etwas einzukaufen. Alles, was länger dauert, ist als Parken definiert und wird durch das Verkehrszeichen unterbunden.

Regeln zum Parkverbot

Verkehrszeichen Parken verbotenGültig ist das Parkverbot dort, wo das Verkehrszeichen Parken verboten aufgestellt wird. Wenn man also in einer Straße unterwegs ist, in der auf der linken Seite das Parkverbot ausgesprochen wird, auf der rechten Seite hingegen nicht, dann darf man am linken Fahrbahnrand nicht parken, am rechten aber sehr wohl. Denn das Parkverbot gilt nur dort, wo das Verkehrszeichen entsprechend eingesetzt wird.

Außerdem gibt es eine ganze Reihe von zusätzlichen Regelungen, die über Zusatztafeln gesteuert werden. So kann das Parkverbot für einen bestimmten Zeitraum gelten, der dann entsprechend angeführt ist, zum Beispiel von 8 - 18 Uhr, um während des Tages Platz für Zulieferer freizuhalten, in der Nacht aber Parkmöglichkeiten anzubieten.

Mit der Zusatztafel des Pfeils nach links und rechts wird das Parkverbot zu beiden Seiten kundgetan, was Sinn macht, wenn jemand aus einer Seitenstraße kommt und mögliche Parkflächen sieht, die der Fahrzeuglenker gerne nutzen würde. Die Zusatztafel informiert aber gleich, dass dies hier verboten ist. Weitere Zusatztafeln können Ausnahmeregelungen festhalten, wie beispielsweise das Aufheben des Parkverbotes für bestimmte Fahrzeuge oder Benützer. Das kann eine Ausnahme sein, die für behinderte Menschen gilt, die trotz des Parkverbotes hier parken dürfen oder für Taxis.

Auch die Ladetätigkeit ist eine mögliche Ausnahme vom Parkverbot und auch Zustelldienste können auf der Zusatztafel genannt sein, damit sie ihrer Arbeit trotz des Parkverbotes nachkommen können.

Bedeutung des Parkverbots

Es kann immer wieder vorkommen, dass man kurz halten muss, um schnell etwas zu erledigen. Das kann auch eine Handlung am Fahrzeug selbst sein, für die man kurz aussteigen muss. Aber es ist durch das Halten und gleichzeitig durch das Parkverbot gesichert, dass die Stellflächen nicht längerfristig belegt sind. Das kann für die Zustellung von Waren wichtig sein, das kann aber auch eine Überlegung in einer engen Gasse sein, wo man die Stellfläche als Teil der Fahrbahn nutzen möchte, um einen flüssigen Verkehr gewährleisten zu können.

Dort, wo überhaupt kein Platz zur Verfügung steht, wird man mit dem Verkehrszeichen Halten und Parken verboten agieren, um jegliches Abstellen des Fahrzeugs unterbinden zu können.

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Die Gruppe der Verbotszeichen bei den Verkehrszeichen ist sehr groß und umfangreich. Das liegt vor allem auch daran, dass die Fahrverbote viele Möglichkeiten berücksichtigen müssen. Da gibt es einmal das Fahrverbot im Hinblick auf die Breite und Höhe sowie das Gewicht des Fahrzeugs.

Ein Fahrverbot kann für alle Kfz ausgesprochen werden oder auch für alle mehrspurigen Kfz. Es kann sich aber auch um ein Fahrverbot in Sachen Fahrrad und die Erweiterung von Fahrrad und Mofa handeln. Auch das Motorfahrrad oder das Motorrad kann berücksichtigt sein. Das gilt für besondere Fahrzeuge wie die Fuhrwerke ebenso wie auch für den Omnibus.

Ein häufiges Thema ist das Fahrverbot für den LKW oder auch in der Version LKW + Anhänger etwa für Nebenstraßen bei Vorhandensein einer Autobahn. Weitere Optionen sind Angaben wegen der Achslast oder in Sachen Tank-LKW und Gefahrengut. Generell kann ein Fahrverbot sich auch auf den Anhänger beziehen.

Die nächste große Gruppe der Verbotszeichen bezieht sich auf das Bewegen im Straßenverkehr generell. Dazu gehört das Einbiegen verboten und das Umkehren verboten. Auch das Überholen verboten ist hier Thema, ergänzt durch das Überholen durch LKW verboten. Die Geschwindigkeitsbeschränkung ist auch hier vorzufinden wie auch die Zonenbeschränkung im Ortsgebiet. Dort ist auch das Hupverbot ein wesentliches Verbot. In diesen Bereich gehört auch das Einfahrt verboten und die Wartepflicht bei Gegenverkehr etwa im Bereich von Baustellen.

Die Parksituation ist ein weiteres Thema mit dem Halten und Parken verboten sowie der Kurzparkzone und dem Verkehrszeichen Parken verboten. Eine weitere Möglichkeit besteht durch das wechselseitige Parkverbot.

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Verkehrszeichen Parken verbotenArtikel-Thema: Verkehrszeichen Parken verboten

Beschreibung: Das ⛔ Verkehrszeichen Parken verboten ist ein Verbotszeichen und untersagt das Parken, aber das ✅ Halten wäre weiterhin möglich.

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