Die Tatsache, dass es so aussieht, als ob man in alle Richtungen abbiegen kann, bedeutet nicht automatisch, dass das auch im Sinne der Straßenverkehrsordnung möglich ist. Denn durchaus häufig ist aus Gründen der Verkehrsregulierung und Verkehrssicherheit das Abbiegen verboten und das kann auf zwei Arten angezeigt werden.
Eine Möglichkeit sind die Gebotszeichen, die die möglichen Fahrtrichtungen anzeigen. Damit wird kundgetan, wie man fahren soll, was gleichzeitig auch einem Verbot für die nicht angezeigten Richtungen gleichkommt. Eine andere Möglichkeit sind die Verbotszeichen, die anzeigen, dass das Abbiegen in eine bestimmte Richtung nicht zulässig ist. Dabei gibt es zwei Arten, nämlich das Verkehrszeichen Einbiegen nach links verboten und das Verkehrszeichen Einbiegen nach rechts verboten, je nach Verkehrssituation.
Das Verkehrszeichen wird mit einem Abstand zur bevorstehenden Kreuzung angebracht, damit man sich darauf einstellen kann. Dass man nicht abbiegen darf, bedeutet auch, dass an dieser Stelle das Umkehren verboten ist, vor allem natürlich und logischerweise beim Verbot des Einbiegens nach links, womit man die Straßenmitte innerhalb des Stadtverkehrs bei mehrspurigen Straßen überqueren würde.
Durch das Einbiegeverbot regulieren die Behörden den Straßenverkehr und ermöglichen Sonderregelungen, um bei gefährlichen Kreuzungen Risiken zu reduzieren. Die Verkehrszeichen stellen auch eine Hilfestellung dar, dass man sich nicht falsch einreiht in der Annahme, dass das Abbiegen doch möglich ist und dann muss man sich wieder umspuren um geradeaus weiterfahren zu können. Gerade innerhalb der Stadt sind die beiden Verkehrszeichen von sehr großer Bedeutung, um dicht befahrene Straßen zu entlasten. Denn wenn stets das Abbiegen möglich wäre, wird in er eigenen Fahrtrichtung der Verkehr ebenso aufgehalten wie auch der Gegenverkehr.
Man braucht sich nur vorstellen, was los ist, wenn auf einer Durchzugsstraße bei jeder zweiten Kreuzung Abbiegesituationen im fließenden Verkehr stattfinden würden. Sehr fließend ist der Verkehr dann nicht und deshalb wird das Abbiegen verboten, weil an bestimmten Kreuzungen das Zufahren zur anderen Straßenseite und dem Straßennetz dahinter ohnehin ermöglicht wird.
Das Abbiegen zu verbieten ist daher weniger eine Einschränkung der eigenen Möglichkeiten, als vielmehr eine Sicherstellung, dass der Verkehr normal funktionieren kann und nicht alle aufgehalten werden. Das Verkehrsaufkommen ist ohnehin so umfangreich geworden, dass in den Städten mit solchen Hilfsmitteln versucht werden muss, Stausituationen zu vermeiden.
Manchmal wird das Verbotszeichen Einbiegen nach links/rechts verboten auch dann eingesetzt, wenn man vermeiden will, dass viel Verkehr in ruhige Wohngebiete gelangt. Das kann passieren, wenn man dadurch eine Abkürzung erreicht, aber in kinderreichen Zonen ist dies unerwünscht und die Verkehrsberuhigung ist somit auch ein Thema dieses Verbotszeichens.
Das Autobahnnetz in Österreich umfasst einige sehr lange Routen wie die Westautobahn von Wien nach Salzburg oder die Südautobahn von Wien nach Kärnten sowie die Pyhrn Autobahn und die Tauern Autobahn, aber auch einige kürzere Strecken als Schnellverbindungen, zum Teil auch innerhalb eines Bundeslandes. Ergänzend wurden einige Schnellstraßen errichtet, um lange Strecken zügiger überwinden zu können.
Wie beim Straßenverkehr sonst auch gilt natürlich auch bei schnellerer Fahrt die Bedeutung und Anweisung der Verkehrszeichen. Es gibt insgesamt etwa 100 verschiedene Verkehrszeichen. In Österreich werden diese in fünf Bereiche untergliedert:
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