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Sehr häufig werden Bestellungen ordnungsgemäß ausgeführt, doch es kann auch passieren, dass es zu einem Problem kommt und dann wird mit der Mängelrüge als Teil der Reklamation darauf hingewiesen. Der optimale Fall ist eine schnelle Abarbeitung und ein Angebot des Anbieters, um den Mangel zu beheben. Das kann ein Preisnachlass sein oder die Ware wird überhaupt zurückgenommen.
Entscheidend ist, dass man auf die Mängelrüge entsprechend reagiert, um den Kunden nicht zu verlieren und man kann damit sogar zeigen, dass man einen guten Kundenservice zur Verfügung hat. Das kann für spätere und weitere Einkäufe und ein positives Image sogar sehr wichtig sein. Ebenso professionell muss man aber auch auf das Angebot reagieren, wenn der Anbieter den Mangel anerkannt hat und eine Lösung zur Verfügung stellen möchte.
Nachstehend finden Sie eine Mustervorlage für die Antwort an den Anbieter, in dem der Kunde als Unternehmen auf das Angebot des Anbieters nach eingegangener Mängelrüge reagiert. Damit ist der Fall dann für beide abgeschlossen.
Angebot nach Reklamation
Sehr geehrte Damen und Herren,
Danke für Ihr Angebot nach unserer Mängelrüge wegen der fehlerhaft zugestellten Spielwaren.
Wir akzeptieren gerne den Preisnachlass von 30 % und werden die Rechnung umgehend ausgleichen. Damit ist der Vorgang für uns abgeschlossen.
Mit freundlichen Grüßen
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Artikel-Thema:
Antwort an den Anbieter nach der Mängelrüge
Beschreibung: 📄 Mustervorlage für die Antwort auf das Angebot des ✅ Anbieters nach einer Reklamation (Mängelrüge), um den Fall abzuschließen.