Zu den gesetzlichen Anforderungen für die Autofahrt gehört auch, dass man einen Verbandskasten, im Volksmund: eine Autoapotheke, im Auto griffbereit mit sich führt. Wobei griffbereit heißt, dass man sie nicht beim Fahrersitz haben muss, aber es sollten im Kofferraum keine 30 Gepäckstücke darüber liegen, sodass man eine halbe Stunde braucht, um an die Autoapotheke gelangen zu können.
Gibt es eine Verkehrskontrolle, dann wird seitens der Polizei geprüft, ob man ein Pannendreieck mit sich führt und ob es eine Autoapotheke gibt. Wobei viele nicht wissen, dass diese Apotheke nicht zeitlos verwendet werden darf. Gerade die sterilen Materialien wie die Wundkompressen haben ein Ablaufdatum und wenn man einen Verbandskasten mit abgelaufenem Datum vorweist, kann das auch teuer zu stehen kommen. Oftmals wird bei der Kontrolle nur die Existenz geprüft, aber darauf sollte man sich nicht verlassen.
Generell ist es keine lästige Pflicht, sondern eine wichtige Handlung, eine ordnungsgemäße Autoapotheke zu besitzen. Denn wenn man selbst verletzt am Straßenrand liegt, möchte man auch richtig versorgt werden und gleiches gilt für die anderen Verkehrsteilnehmer/innen.
Eine Autoapotheke im Sinne der gesetzlichen Vorschriften umfasst:
Dieses Paket gibt es oft auch im Supermarkt im Rahmen von Aktionen und zumeist befindet sich auch eine Erste-Hilfe-Anleitung in der Apotheke, um Hilfestellung beim Helfen zu leisten. Eine regelmäßige Kontrolle der Autoapotheke ist auf jeden Fall ratsam, um zeitgerecht diese ersetzen zu können.
Rund um das Autofahren und das Auto selbst gibt es viele Begriffe. Sie betreffen die Einrichtungen ebenso wie die Sicherheit oder auch den Kauf eines Fahrzeugs. Die vielen Modelle sind in Autoklassen eingeteilt und es gibt noch vieles mehr.
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