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Die Autoversicherung teilt sich in einen Pflichtteil, der Haftpflichtversicherung, und in einen freiwilligen Teil, der Kaskoversicherung. Die Kasko kann auch noch unterschiedlich definiert werden (Teilkasko, Vollkasko). Unter dem Begriff der Kfz-Haftpflichtversicherung versteht man daher den Pflichtanteil an der Versicherungsvorsorge, der gesetzlich vorgeschrieben ist.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist im Gesetz festgehalten und eine Pflichtversicherung für alle zulassungspflichtigen Fahrzeuge, also nicht nur PKW. Diese Verpflichtung gibt es in vielen Ländern, zum Beispiel in Österreich und Deutschland, in der Schweiz nennt man sie Motorfahrzeughaftpflichtversicherung. Innerhalb der Europäischen Union gibt es eine Vereinheitlichung dieser Versicherungsvorschreibung, Unterschiede pro Land sind in der Betragssumme möglich. So weichen die höchstmöglichen Summen bei der Abgeltung von Schäden ab, man spricht auch von den Höchstentschädigungssummen.
Aufgabe dieser finanziellen Vorsorge ist die Abdeckung von Schadensersatzansprüche, die Dritte geltend machen können. Das kann zum Beispiel ein Opfer eines Verkehrsunfalls sein, wobei die Schuld der Fahrzeuglenker im versicherten Fahrzeug ist. Und diese Formulierung ist wesentlich, denn nicht der Versicherte ist das Thema, sondern das versicherte Auto. Die Versicherung bezieht sich auf das Fahrzeug und so kann die Schwester damit einen Unfall verursachen und es ist die Haftpflicht immer noch zuständig, obwohl sie keine Prämien entrichtet. Das ist ein Unterschied zum sonstigen oder auch allgemeinen Schadenersatzrecht, bei dem die handelnden Personen im Fokus stehen.
An den Unfall denkt man in erster Linie und den daraus entstandenen Schaden. Aber es kann auch ein technisches Gebrechen sein, das zum Unfall oder eine andere Form von Schaden ausgelöst hatte. Auch unerwartete Situationen im Straßenverkehr können der Grund sein, warum die Versicherungsleistung zum Thema wird.
Abgedeckt sind durch die Haftpflichtversicherung vor allem
Beim Personenschaden kann die Palette der Abdeckung von Heilungskosten über Renten bei Invalidität bis zu Schmerzensgeld reichen. Sachschaden bezieht sich vor allem auf Reparaturen des Fahrzeugs, aber auch auf Beschädigungen von Objekte, Straßeneinrichtungen und dergleichen mehr.
Die Versicherung ist gekoppelt an ein statistisches System, das in Österreich Bonus-Malus-System heißt, in Deutschland kennt man das SFR-System. Als Beispiel bedeutet dies in Österreich, dass man eine Stufe sinkt, wenn man ein Jahr unfallfrei fährt und damit wird die Prämie günstiger. Verursacht man einen Unfall, dann steigt man drei Stufen nach oben. Die höchste Stufe ist die Stufe 9, mit der man auch beginnt.
Die erworbene Einstufung gilt auch, wenn man das Fahrzeug wechselt, allerdings nur für ein Jahr lang. Verkauft man also sein Auto und kauft sich drei Jahre später einen neuen Wagen, dann verfällt dieser Bonus.
Die Versicherungen sind zum Teil sogar gesetzlich vorgeschrieben, wenn man an die Krankenversicherung denkt. Aber auch dort gibt es privat darüber hinausführende Lösungen und Angebote. Die Autoversicherung und die Lebensversicherung kennt man auch sehr gut. Andere Versicherungsarten hat man vielleicht noch nie wahrgenommen und auch bei den Versicherungsbegriffen verhält es sich ähnlich.
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