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Kauft man einen Gebrauchtwagen oder ein gebrauchtes Motorrad und möchte dafür eine Kaskoversicherung abschließen, muss man eine Vorschadenbesichtigung durchführen lassen.
Gerade bei älteren Autos bzw. Motorrädern besteht für das Versicherungsunternehmen das Risiko, dass bereits vom Vorbesitzer ein Schaden vorliegt und dieser schon in naher Zukunft Kosten verursacht. Das gleiche Risiko besteht natürlich auch, wenn man schlichtweg die Versicherung wechselt und bei Vertragsabschluss bereits Probleme vorhanden sind. Und davor will sich das Versicherungsunternehmen natürlich absichern. Aus diesem Grund überprüft ein Mitarbeiter der Versicherung, oder ein unabhängiger Sachverständiger (Autofahrerclubs z.B. ÖAMTC oder ARBÖ) das Fahrzeug auf bereits vorhandene Schäden. Diese Schäden werden dann von der Versicherung ausgenommen und sind folglich nicht gedeckt.
Die Kosten für eine Vorschadenbesichtigung werden von dem Versicherungsunternehmen nicht rückerstattet und müssen somit vom Versicherungsnehmer selbst getragen werden.
Wenn eine solche Vorschadensbesichtigung verlangt wird, gibt es je nach Versicherungsanbieter verschiedene Vorgehensweise, wie das Kfz bis zum Besichtigungstermin versichert ist. Üblich sind in der Regel 3 Varianten:
Die Einzelheiten darüber, wie die einzelnen Versicherungen die Zeitspanne zwischen Versicherungsbeginn und Vorschadenbesichtigung behandeln, können in den Versicherungsbedingungen der einzelnen Anbieter nachgelesen werden.
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Artikel-Thema:
Vorschadenbesichtigung bei Kaskoversicherung
Beschreibung: Die ☂ Vorschadenbesichtigung bei Gebrauchtwagen für die Kaskoversicherung ist die Überprüfung des Fahrzeugs ✅ vor Abschluss der Versicherung.