Sie sind hier: Startseite -> Wirtschaft -> Versicherungslexikon -> Kennzeichenhinterlegung
Als Moped- und Motorradfahrer ist man vor allem im Winter davon betroffen, das Fahrzeug in der Garage stehen lassen zu müssen, um auf winterfeste Verkehrsmittel umzusteigen. Doch nicht nur Schnee, Eis und Kälte bringen solche Veränderungen mit sich. Situationen wie, längere Auslandsaufenthalte, Unfälle, Krankheit, finanzielle Schwierigkeiten oder aber einfach ein freiwilliger, längerer Verzicht auf das Kfz, haben zur Folge, dass dieses ungenützt abgestellt wird. Kosten für Versicherungsprämien und motorbezogene Versicherungssteuer, bleiben jedoch.
Die Kennzeichenhinterlegung macht es möglich!
Um diese budgetäre Belastung zu mindern, empfiehlt sich eine Kennzeichenhinterlegung in ein Depot. Nachfolgend ein kurzer Überblick, wie man in diesem Fall am einfachsten vorgeht, sowie Tipps und Hilfestellungen zum Thema.
Die Hinterlegung kann grundsätzlich an jeder beliebigen Zulassungsstelle vorgenommen werden – von Vorteil ist es jedoch, wenn man sich gleich an eine Zulassungsstelle der jeweiligen Versicherung wendet, da die Hinterlegungsbestätigung dann direkt verarbeitet werden kann. Auch bei der Reaktivierung des Fahrzeuges muss dann nicht erst eine Versicherungsbestätigung ausgestellt werden. Die Hinterlegung und Reaktivierung von Kennzeichen ist kostenlos.
Neben der Abwicklung zur Kennzeichenhinterlegung sollte aber nicht darauf vergessen werden, eine geeignete Unterkunft für das betreffende Fahrzeug zu suchen. Wichtig: Das Abstellen von Fahrzeugen ohne Kennzeichen ist nicht gestattet. Aufgepasst: Auch ohne Kennzeichen kann ein Fahrzeug gestohlen oder beschädigt werden – in diesem Fall empfiehlt es sich mit der Versicherung über eine etwaige Beantragung des sogenannten Garagenrisikos.
Von Vorteil ist es auch, wenn man schon vorher den ungefähren Zeitraum der Hinterlegung einschränken kann. Denn, eine motorbezogene Versicherungssteuer bekommt man erst ab 45 Tagen Hinterlegungsdauer zurück. Die Rückerstattung von Versicherungsprämien erfolgt oftmals erst viel später. Da diese Regelungen von Versicherung zu Versicherung oft sehr unterschiedlich gehandhabt werden, ist man gut beraten, Einzelheiten schon vorab mit der Versicherung zu abzuklären. Die maximale Hinterlegungsdauer ist jedoch auf ein Jahr begrenzt – danach wird das Kennzeichen verschrottet.
Wem eine Hinterlegung des Kennzeichens zu aufwendig ist, der sollte der Versicherung trotzdem mitteilen, wenn das Fahrzeug für einen längeren Zeitraum ungenutzt bleibt. Hierfür bieten viele Versicherungen einen „Hinterlegungsverzicht“ an, bei dem man sich bis zu 100€ Versicherungsgebühren sparen kann. In diesem Fall ist eine weitere Kennzeichenhinterlegung nicht mehr möglich, da der Rabatt schon eingerechnet wurde.
Erforderliche Unterlagen zur Kennzeichenhinterlegung:
Quelle: durchblicker.at - Versicherungsvergleiche
Die Versicherungen sind zum Teil sogar gesetzlich vorgeschrieben, wenn man an die Krankenversicherung denkt. Aber auch dort gibt es privat darüber hinausführende Lösungen und Angebote. Die Autoversicherung und die Lebensversicherung kennt man auch sehr gut. Andere Versicherungsarten hat man vielleicht noch nie wahrgenommen und auch bei den Versicherungsbegriffen verhält es sich ähnlich.
Freizeit
Veranstaltungen
Unterhaltung
Freizeit/Urlaub
Hobbys
Leben und Alltag
Auto / Verkehr
Wetter / Natur
Lebensmittel
Bauernmarkt
Gartenlexikon
Wohnlexikon
Modelexikon
Familie / Gesundheit
Wirtschaft und Gesellschaft
Wirtschaft
Politik/Bildung