"Hoppla, verkehrt" haben sich schon so manche Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer gedacht und das Auto oder andere Fahrzeuge um 180 Grad gewendet, um wieder die gleiche Straße, nur in anderer Fahrtrichtung, entlangzufahren. Man hatte sich in der Richtung geirrt, die richtige Adresse verpasst oder die Seitengasse übersehen, in der man einbiegen hätte sollen. Aber das Umkehren ist nicht überall möglich und kann auch fatale Folgen haben, vor allem wenn man nicht mitdenkt. Und es gibt Situationen, in denen das Umkehren auch verboten ist.
Denn es gibt auch Verkehrssituationen, in denen das Umkehren, wie es in der Straßenverkehrsordnung (STVO) definiert ist, nicht zulässig ist. Dann erkennt man dies am Verkehrszeichen Umkehren verboten, das zur Gruppe der Verbotszeichen zählt und darauf hinweist, dass man ein Wendemanöver tunlichst zu unterlassen hat.
Ein solches Verbot wird an gefährlichen Stellen ausgesprochen und findet sich vor allem in Kreuzungssituationen, die ein erhöhtes Risiko darstellen können, wenn hier ein Auto um 180 Grad wendet, während die anderen Verkehrsteilnehmer ihre Abbiegemanöver durchführen wollen und nicht mit diesem Fahrzeug rechnen, das ihre Spur kreuzt.
Auch ohne dem Verkehrszeichen gibt es das Verbot, beispielsweise bei der Ankündigung einer gefährlichen Kurve. Das entsprechende Gefahrenzeichen kündigt die Kurve an, es bedeutet aber gleichzeitig auch, dass an dieser Stelle nicht überholt und auch nicht umgekehrt werden darf, weil der Gegenverkehr dieses Manöver viel zu spät sehen könnte und es daher zu sehr kritischen Situationen kommen kann. Die Einschätzung der Verkehrssituation ist aber noch immer das wichtigste Argument, warum man sein Fahrzeug nicht um 180 Grad wendet, egal ob es das Verkehrszeichen gibt oder nicht.
Eigentlich sollte es klar sein, dass das Umkehren sich selbst und auch andere gefährden kann. Wenn man in einer Seitenstraße die Wende durchführt, wird das kaum ein Problem sein, weil wenige Fahrzeuge unterwegs sind. Man muss auf die möglichen Radfahrer und auf Fußgänger achten, stört sonst aber kaum jemanden. Wenn man aber auf einer Bundesstraße unterwegs ist und jeder mit 80 km/h von A nach B reist, sieht die Lage schon ganz anders aus, erst recht vor und nach einer Kurve.
Und dann gibt es auch Situationen, die man kaum glauben mag wie etwa Berichte über Autofahrerinnen und Autofahrer, die auf Anweisung des Navigationsgerätes mitten im Tunnel wenden und als Geisterfahrer alle inklusive sich selbst gefährden. Damit werden auch Autobahnen zur Gefahrenstelle und man hat Mühe zu verstehen, warum jemand so eine Aktion durchführt, wo bei der nächsten Ausfahrt die Richtungskorrektur ohnehin möglich ist.
Das Autobahnnetz in Österreich umfasst einige sehr lange Routen wie die Westautobahn von Wien nach Salzburg oder die Südautobahn von Wien nach Kärnten sowie die Pyhrn Autobahn und die Tauern Autobahn, aber auch einige kürzere Strecken als Schnellverbindungen, zum Teil auch innerhalb eines Bundeslandes. Ergänzend wurden einige Schnellstraßen errichtet, um lange Strecken zügiger überwinden zu können. Ein wichtiger Punkt ist dabei aber, dass man eine gültige Vignette braucht, um überhaupt die Fahrt antreten zu dürfen.
Wie beim Straßenverkehr sonst auch gilt natürlich auch bei schnellerer Fahrt die Bedeutung und Anweisung der Verkehrszeichen. Es gibt insgesamt etwa 100 verschiedene Verkehrszeichen. In Österreich werden diese in fünf Bereiche untergliedert:
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