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Änderung der Fahrtrichtung im Straßenverkehr

Rechtzeitige Anzeige des eigenen Vorhabens

Das Bewegen im Straßenverkehr ist eigentlich nicht so schwierig, aber es gibt bestimmte Spielregeln, die man beachten muss und die auch in der Fahrordnung ergo Straßenverkehrsordnung vorgesehen sind. Vor allem Veränderungen der aktuellen Lage können zu Probleme führen, wenn die anderen Verkehrsteilnehmer davon nichts wissen. Das führt zu den Spielregeln, die beim Ändern der Fahrtrichtung gültig sind oder auch beim Wechsel des Fahrstreifens.

Richtiges Verhalten bei Änderung der Fahrtrichtung

Ein Grundproblem, über das immer mehr Verkehrsteilnehmer (nicht nur Autofahrerinnen und Autofahrer) klagen, ist die Faulheit, den Blinker nicht mehr einzusetzen und das kann zu Sicherheitsproblemen führen. Wenn nämlich in der Stadt an einer Kreuzung jemand nach links abbiegen möchte, aber den Blinker nicht betätigt, nimmt der hintere Fahrer an, dass bei Grün der Ampel mit der erlaubten Geschwindigkeit geradeaus gefahren wird. Natürlich muss man den Sicherheitsabstand immer beachten, aber die Erwartungshaltung ist das Beschleunigen nach vorne und nicht das langsame Einbiegen. Schon alleine deshalb gibt es Regeln im Straßenverkehr, wenn man seine Fahrtrichtung verändern möchte.

Ein ähnliches Problem haben viele Fußgängerinnen und Fußgänger, die annehmen, dass das Auto geradeaus weiterfahren wird und so können sie über die Straße gehen. Tatsächlich biegt das Auto aber ab, es wurde der Blinker aber nicht betätigt und so ist man überrascht und mitunter kann die Situation sogar sehr gefährlich werden.

Das richtige Verhalten sieht so aus, dass man zuerst überprüft, ob die Richtungsänderung überhaupt möglich ist. Wenn das Abbiegen nach links gar nicht erlaubt ist, ist das Thema auch schon erledigt. Darf man an der nächsten Kreuzung abbiegen, dann ist dies durch den Blinker anzuzeigen, sodass die hinteren Verkehrsteilnehmer sich darauf einstellen können.

Als Faustregel gilt:

Die gleiche Regel gilt auch für andere Verkehrsteilnehmer abseits des Autos, zum Beispiel durch Handzeichen, wenn es keinen Blinker gibt.

Änderung des Fahrstreifens

Die gleichen Regeln in der Fahrordnung gelten, wenn man den Fahrstreifen wechseln möchte. Auch dann ist zuerst zu überprüfen, ob man überhaupt die Möglichkeit dazu hat, was vor allem auch die anderen Verkehrsteilnehmer betrifft und natürlich auch den Sicherheitsabstand. Dann wird mit dem Fahrtrichtungsanzeiger oder Blinker sein Ansinnen angezeigt und der Wechsel des Fahrstreifens durchgeführt.

Wesentlich ist auch, dass man die Kombination wählt, wenn man zum Beispiel in der Stadt an der nächsten Kreuzung abbiegen möchte, weil man vielleicht zuerst den richtigen Fahrstreifen erreichen muss, um überhaupt abbiegen zu können. Andernfalls würde man eine gefährliche Situation provozieren.

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Die Fahrordnung als solches ist als Begriff vielen gar nicht geläufig. Dabei umfasst sie Handlungen, die alltäglich sind wie das Vorbeifahren oder auch das Nebeneinanderfahren und das Umkehren im Straßenverkehr. Die freie Wahl der Fahrstreifen wird von der Fahrordnung ebenso festgelegt wie auch die Änderung der Fahrtrichtung oder das Vorbeifahren.

Ein großes Thema ist das Überholen mit dem eigentlichen Überholvorgang sowie der Beachtung der Distanz beim Überholweg. Und auch die Überholverbote sind zu beachten.

Weitere wichtige Eckpfeiler bei der Fahrordnung ist das Rechtsfahrgebot und damit die Diskussionen etwa der Mittelstreifenfahrer auf der Autobahn oder auch das Reißverschlusssystem bei Engstellen. Seitlicher Sicherheitsabstand ist auch wichtig, weil es beim Vorbeifahren genauso Gültigkeit hat wie auch beim Überholen.

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Ändern der FahrtrichtungArtikel-Thema: Änderung der Fahrtrichtung im Straßenverkehr

Beschreibung: Richtiges 🚘 Verhalten bei der Änderung der Fahrtrichtung oder auch beim Wechsel des Fahrstreifens mit ✅ rechtzeitiger Anzeige, was man eigentlich durchführen möchte.

letzte Bearbeitung war am: 28. 06. 2021

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