Immer mehr Menschen nutzen das Flugzeug, um von A nach B zu gelangen, was natürlich auch mehr Flüge und ein intensiveres Flugnetz bedeutet. Auch die Auslastung der Flughäfen steigt, genauso wie die Zahl der Möglichkeiten bei der Flugreise. Damit einher gehen aber auch zahlreiche Probleme, denn nicht jeder Flug funktioniert so, wie es geplant war.
Betrachtet man alleine die theoretischen Möglichkeiten, was schiefgehen kann, dann erkennt man schnell, wie umfangreich das Thema ist und auch, wie wichtig das Thema der Fluggastansprüche sein kann. Nicht immer gibt es menschliche Fehler, es gibt auch die Natur, die nicht mitspielen will.
Was passieren kann:
Nicht bei jeder Situation gibt es auch Entschädigungsrechte, weshalb die Sachlage für den Laien noch komplexer wird und externe Hilfe dringend angeraten ist.
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Das kann schnell passieren, wenn im Flughafen gerade zu wenig Personal vorrätig ist oder ein unerwarteter Zustrom an Passagieren gegeben ist. Die Folge kann sein, dass es einen großen Rückstau gibt und man länger braucht, um das Flugzeug zu besteigen. Dauert es zu lange, dann kann der Flieger schon abgehoben haben, bevor man ihn erreichen kann.
Alleine die oben dargestellte Liste zeigt die verschiedensten Szenarien, die passieren können, wenn man von A nach B reisen möchte. Dabei könnte man diese Liste noch locker erweitern. Aus Sicht von Fluggästen in Österreich oder Deutschland gibt es die EU-Fluggastrechte-Verordnung, die dann gilt, wenn zumindest ein Flughafen in einem EU-Land zu finden ist. Beim Flug von New York nach Wien oder München ist das der Fall, in der Gegenrichtung ebenso.
Doch auch dann muss man sich durch die Rechtsvorschriften durcharbeiten, weshalb es besser ist, Beratung und Unterstützung einzuholen. In Österreich kann die Arbeiterkammer mit Beratung helfen, es gibt auch Dienstleister, die helfen, ob eine mögliche Entschädigung bei Flugverspätungen oder anderer Probleme zusteht oder nicht. Auf diese Weise hat man Unterstützung durch Profis, die mit den rechtlichen Möglichkeiten vertraut sind.
Nein, weil es auch Situationen gibt, für die Flughafen und Fluglinien nichts können. Das klassische Beispiel ist dann gegeben, wenn durch das Wetter die Landebahnen nicht nutzbar sind. Zu viel Schnee oder vereiste Pisten können dafür sorgen, dass ein Flughafen für Stunden, vielleicht sogar für Tage gesperrt werden muss. Das ist eine Situation, der die Betreiber selbst hilflos gegenüberstehen und dann ist auch eine Entschädigung nicht möglich. Optional gibt es die Chance, dass ein Transfer zu einem anderen Flughafen möglich ist, um dort einen Flug zu erwischen, aber meistens ist die Wetterlage regional schwierig und daher ist der Flugbetrieb generell für diesen Bereich eingestellt.
Eine andere Situation ist gegeben, wenn der Fluganbieter mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Flug diesen absagt und den Passagieren dies entsprechend mitteilt. Dabei ist die Frist von mindestens zwei Wochen relevant.
Die Höhe der Entschädigung hängt stark vom Flug ab, aber natürlich auch von der Gesamtsituation. Ein Streik kann eine Sache sein, eine Verspätung eine andere, das Verpassen eines Anschlussfluges wiederum eine andere. Manchmal muss man sogar extra übernachten, um weiterreisen zu können.
Es gibt zwar verschiedene Situationen, aber einheitliche Staffelungen bei der Entschädigung. Unterschieden wird dabei die Streckenlänge. Die Staffelung sieht so aus:
Dabei gibt es keinen Unterschied, ob ein Flug komplett abgesagt worden ist oder ob man mehrere Stunden Verspätung in Kauf nehmen muss. Die Tarife gelten für beide Situationen, weshalb etwa ein Streik für die Fluglinien ein kostspieliges Unterfangen werden kann.
Es gibt auch Ansprüche abseits vom Geld, wenn man einen Anschlussflug verpasst hat und übernachten muss. Die Fluglinie hat dann dafür zu sorgen, dass die Nächtigung kostenfrei ermöglicht wird. Gibt es einen späteren Anschlussflug, sind trotzdem Versorgungen mit einem Essen und Getränke oder ähnlicher Maßnahmen Pflicht.
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