Sie sind hier: Startseite -> Wirtschaft -> Unternehmenslexikon -> Zahlungsziel

Zahlungsziel und/oder Zahlungsfrist

Hinweis auf die Zahlungsfrist

Als Zahlungsziel bezeichnet man jenen Zeitpunkt, an dem spätestens die Rechnung, auf der das Zahlungsziel angegeben ist, bezahlt sein muss. Das Zahlungsziel ist dabei Teil der Zahlungsbedingungen, die zwischen Kaufleuten vereinbart werden. Das Zahlungsziel betrifft aber auch Rechnungen an Privatkunden, die die Zahlungsbedingungen ebenfalls bei Abschluss des Kaufvertrages sowie des Einkaufes akzeptieren müssen.

Zahlungsziel oder Zahlungsfrist

Beim Zahlungsziel kann ein fixes Datum, beispielsweise der 1. Oktober, angeführt werden, es kann auch, was oft der Fall ist, eine Zeitspanne angegeben werden. Wenn man sich für die zweite Variante entscheidet, gibt es den Hinweis "Zahlungsziel 30 Tage nach Erhalt der Rechnung". Jede Rechnung enthält ein Datum und daher weiß man, wann die Rechnung bezahlt sein muss, damit man nicht eine Mahnung riskiert.

Es hängt von den Geschäftskontakten, der Betragshöhe und dem Geschäftsfeld ab, welches Zahlungsziel vereinbart und angeboten wird. Normalerweise gibt es ein Zahlungsziel von 30 Tagen, also einem Monat, bis die Rechnung ausgeglichen werden muss, um die Verrechnung von Verzugszinsen zu vermeiden.

Das Zahlungsziel kann aber auch 90 Tage betragen, wodurch man drei Monate Zeit bekommt, um die Rechnung zu begleichen oder 60 Tage für zwei Monate. Abhängig von den bisherigen Geschäftsbeziehungen können auch individuelle Vereinbarungen getroffen werden.

Zahlungsziel mit Plan B

Es gibt aber auch die Möglichkeit, die Frist zu verringern. Das ist dann der Fall, wenn man zwar ein Zahlungsziel von 30 Tagen anführt, aber dazu angibt, dass man einen Skonto abziehen darf, wenn man innerhalb von acht Tagen zahlt. Beides sind finanziell relevante Entscheidungen des Unternehmens.

Wenn man 30 Tage warten muss, bis man sein Geld bekommt, dann muss man für Kosten und Investitionen das Geld auslegen. Dafür bekommt man die ganze Summe. Andererseits motiviert man mit dem Skonto zu einer schnelleren Bezahlung der Rechnung, aber dafür gibt es weniger Umsatz, weil der Skonto (meist 3 %) abgezogen wird. Man hat aber schneller das Geld zur Verfügung, um wieder damit arbeiten zu können.

Es hängt von vielen Faktoren ab, wie man vorgehen möchte oder sollte. Ein Faktor ist die Anzahl der Kundinnen und Kunden, ein anderer die Branche und ein dritter die Beträge, um die es sich handelt. Erfahrungswerte spielen auch eine Rolle. Es kann ja auch gut sein, dass man zwar einen Skonto einräumt, diesen aber niemand in Anspruch nimmt.

Zahlung sofort oder auch nicht

In der Praxis kann man aber auch abseits der rechtlichen Spielregeln vorgehen, indem man etwa auf der Rechnung anführt, dass diese sofort zu begleichen ist mit "Zahlung sofort", aber in Wirklichkeit 30 Tage annimmt. Die Idee ist, dass die meisten ohnehin nicht sofort zahlen, aber zumindest binnen eines Monats. Psychologisch schreibt man das deshalb gerne auf seine Rechnungen, weil bei der Angabe von einem Ziel von 30 Tagen zahlen die Kundinnen und Kunden vielleicht später als die 30 Tage.

Lesen Sie auch

Rund um das Unternehmen sind sehr viele Begriffe entstanden. Das beginnt bei der Gründung eines neuen Unternehmens, setzt sich bei der Unternehmensgröße fort und kennt viele Definitionen rund um die Finanzierung, Organisation oder auch Statistik.

Themenseiten

Diesen Artikel teilen

Infos zum Artikel

Zahlungsziel bei RechnungsausgleichArtikel-Thema: Zahlungsziel und/oder Zahlungsfrist

Beschreibung: Das 🏢 Zahlungsziel gibt den Zeitpunkt der fälligen Bezahlung an und ist Teil des ✅ Finanzierungskonzepts und der vertraglichen Vereinbarungen.

Kategorien

Freizeit
Veranstaltungen
Unterhaltung
Freizeit/Urlaub
Hobbys

Leben und Alltag
Auto / Verkehr
Wetter / Natur
Lebensmittel
Bauernmarkt
Gartenlexikon
Wohnlexikon
Modelexikon
Familie / Gesundheit

Wirtschaft und Gesellschaft
Wirtschaft
Politik/Bildung