Das Firmenbuch ist für viele noch unter dem Begriff Handelsregister bekannt und bezeichnet in Wirklichkeit eine Datenbank. Die Eintragungen in das Firmenbuch werden von den Landesgerichten durchgeführt, wobei es zwei Ausnahmen gibt: in der Stadt Wien ist das Handelsgericht Wien zuständig und in der Stadt Graz das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz.
Das Genossenschaftsbuch, das früher ein eigenständiges Register war, ist längst auch Teil des Firmenbuches. Im Firmenbuch werden die wesentlichen Daten des Unternehmens eingetragen. Dazu zählt:
In das Firmenbuch werden Personen- und Kapitalgesellschaften eingetragen. Auch Kleinunternehmen können in das Firmenbuch eingetragen werden. Verpflichtend wird dies für Kleinunternehmen aber erst, wenn sie einen Umsatz ab EUR 400.000,-- in zwei aufeinander folgenden Jahren aufweisen oder wenn sie in einem Geschäftsjahr über EUR 600.000,-- Umsatz erzielen.
Neben dem Hauptbuch, in dem die oben genannten Daten eingetragen werden, gibt es noch die Urkundensammlung, in der Meisterbriefe oder Gesellschaftsverträge gesammelt werden.
Somit ist das Firmenbuch eine wesentliche Informationsquelle über die Unternehmen in Österreich mit den zentralen Daten. Das betrifft die Verantwortlichen des jeweiligen Unternehmens genauso wie die Rechtsform oder auch die Dimension. Die Art des Unternehmens wie etwa Aktiengesellschaft etc. kann auch abgerufen werden.
Rund um das Unternehmen sind sehr viele Begriffe entstanden. Das beginnt bei der Gründung eines neuen Unternehmens, setzt sich bei der Unternehmensgröße fort und kennt viele Definitionen rund um die Finanzierung, Organisation oder auch Statistik.
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