Sie sind hier: Startseite -> Wirtschaft -> Finanzierung und Börse -> Kryptowährungen Steuern

Steuern auf Kryptowährungen in Österreich

Regelungen seit der Reform 2022

Bitcoin, Ether und ihre digitalen Kollegen haben längst den Ruf abgeschüttelt, ein reines Nerd-Phänomen zu sein. In Österreich gehört der Besitz von Kryptowährungen inzwischen zur Realität breiter Bevölkerungsschichten. Immer mehr Menschen wollen Kryptowährungen kaufen, sei es aus Überzeugung, aus Neugier oder weil es im Freundeskreis sowieso jeder macht.

Und wo Gewinne fließen, ist das Finanzamt nicht weit. Spätestens mit der steuerlichen Neuregelung im Jahr 2022 hat die Republik Österreich ein klares Signal gesetzt. Kryptowährungen sind gekommen, um besteuert zu werden.

Laut einer von Bitpanda durchgeführten Studie besitzen bereits rund 1 von 7 Privatinvestor:innen in Europa Kryptowährungen, während die Hälfte der vermögenden Anleger entweder investiert oder konkrete Pläne dazu hat. In dieser Gemengelage tauchen naturgemäß viele Fragen auf, und die Antworten darauf sind oft alles andere als intuitiv.

Der neue steuerliche Rahmen für Kryptowährungen seit 2022

Seit dem 1. März 2022 werden Einkünfte aus Kryptowährungen in Österreich offiziell als Kapitalerträge behandelt. Genauer gesagt unterliegen sie dem Steuersatz von 27,5 Prozent, der ansonsten auch für Dividenden oder Zinserträge gilt. Damit wurde das Krypto-Thema endgültig aus der Grauzone geholt und sauber in das bestehende Steuersystem eingegliedert.

Steuern auf KryptowährungenBildquelle: Unsplash.com / André François McKenzie

Diese Regelung gilt jedoch nicht für alle Bestände gleichermaßen. Entscheidend ist, wann die Kryptowährungen erworben wurden. Was vor dem 1. März 2021 gekauft wurde, zählt als „Altbestand“ und kann nach einer Haltefrist von einem Jahr steuerfrei verkauft werden. Für alles, was danach angeschafft wurde, greift die neue Besteuerung, und zwar unabhängig davon, wie lange die Coins gehalten wurden. Es genügt also nicht, die Wallet einfach für zwölf Monate ruhen zu lassen und sich anschließend steuerfrei die Taschen zu füllen.

Auch sonst hat sich der Fiskus etwas ausgedacht, um für Klarheit zu sorgen. Der steuerpflichtige Veräußerungsgewinn ergibt sich grundsätzlich aus der Differenz zwischen Anschaffungskosten und dem Verkaufserlös. Allerdings braucht es dafür natürlich auch eine saubere Dokumentation und hier beginnt für viele die eigentliche Herausforderung.

Wann fallen Steuern an und wann nicht?

Der Tausch von Bitcoin in Ethereum oder umgekehrt löst keine Steuerpflicht aus? Das ist ein klassisches Missverständnis. Steuerlich betrachtet ist der Tausch einer Kryptowährung in eine andere eben kein harmloser Akt unter digitalen Freunden, sondern ein klassischer Veräußerungsvorgang. Wer also zum Beispiel Bitcoin mit Gewinn verkauft und dafür Ether erhält, realisiert steuerpflichtige Einkünfte.

Auch wer Bitcoin in Euro oder eine andere Fiat-Währung umwandelt, steht sofort mit einem Bein in der Steuerpflicht. Die Konversion in klassische Währungen gilt nämlich ebenfalls als steuerlich relevantes Ereignis, bei dem ein Gewinn oder Verlust realisiert wird.

Interessant wird es bei gemischten Wallets, in denen Alt- und Neubestand gemeinsam lagern. Um zu vermeiden, dass jeder Coin einzeln verfolgt werden muss, greift das sogenannte FIFO-Prinzip. Das ist kurz für „First In, First Out“. Im Klartext bedeutet das, dass zuerst der älteste Coin verkauft wird, sofern keine anderslautende Dokumentation vorliegt.

Wie Gewinne versteuert werden und was mit Verlusten passiert

Der schöne Moment, in dem das eigene Portfolio plötzlich fünfstellig im Plus liegt, hat also auch eine Kehrseite, denn die Steuerlast steigt mit. Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen unterliegen dem fixen Sondersteuersatz von 27,5 Prozent.

Doch wo Gewinne sind, da gibt’s auch Verluste und diese lassen sich glücklicherweise geltend machen, allerdings nur im Rahmen anderer Kapitalerträge. Verluste aus Krypto-Verkäufen können also mit Dividenden, realisierten Aktienverlusten oder Zinserträgen verrechnet werden.

Es gibt jedoch keine Möglichkeit, diese Verluste mit anderen Einkunftsarten wie Gehalt oder Mieteinnahmen zu kombinieren. Wer steuerlich sauber arbeiten möchte, sollte also alle Kapitalerträge über das Jahr hinweg im Blick behalten und Verluste nicht als sinnlos abhaken.

Eine Besonderheit ergibt sich bei der Unterscheidung zwischen laufenden Einkünften und Substanzgewinnen. Während laufende Einkünfte beispielsweise durch Lending oder Staking entstehen können, gelten Verkaufserlöse als Substanzgewinne. Beide Arten sind zu versteuern, müssen in der Steuererklärung aber getrennt ausgewiesen werden.

Was beim Mining steuerlich zählt

Nicht alle Krypto-Einnahmen entstehen durch Kaufen und Verkaufen. Wer selbst Coins erzeugt, etwa durch Mining, bewegt sich auf einem etwas anderen Spielfeld. Entscheidend ist hier die Frage, ob es sich um privates oder gewerbliches Mining handelt.

Wird beispielsweise nur mit dem heimischen Rechner ein bisschen Ethereum geschürft, greift die Regelung für private Einkünfte, es gelten also 27,5 Prozent Kapitalertragsteuer. Sobald aber eine gewerbliche Struktur dahintersteht, etwa durch Anschaffung spezieller Mining-Hardware oder das Angebot von Mining-Pools, greift die Einkommensteuer mit dem progressiven Tarif.

Das gilt seit 2025: Steuererklärung, Meldefristen und KESt-Abzug

Plattformbetreiber, die in Österreich oder der EU tätig sind, sind seit 2025 gesetzlich dazu verpflichtet, steuerlich relevante Informationen wie Veräußerungsgewinne, Staking-Einnahmen oder Haltefristen automatisch an die Finanzbehörden zu übermitteln. Diese Verpflichtung basiert auf der DAC8-Richtlinie und betrifft neben zentralen Börsen auch bestimmte Wallet-Anbieter und Dienstleister im Kryptosektor.

Was sich dadurch ändert? Zumindest theoretisch eine Menge. Steuerpflichtige müssen sich nicht mehr ausschließlich auf ihre eigene Buchhaltung verlassen, sondern können damit rechnen, dass das Finanzamt bereits vorab über viele relevante Daten verfügt. Das entlastet vor allem all jene, die bislang mit Excel-Tabellen und Transaktionslisten jonglierten, obwohl sie eigentlich nur „mal kurz“ oder als Hobby in Krypto investieren wollten.

Allerdings bleibt es wichtig, die eigene Steuererklärung gewissenhaft zu überprüfen. Denn auch wenn Plattformen jetzt melden müssen, bedeutet das nicht automatisch, dass alles korrekt oder vollständig beim Finanzamt ankommt. Fehlerhafte Angaben, falsch zugeordnete Transaktionen oder die Vermischung privater und betrieblicher Bestände können weiterhin zu Problemen führen und die Verantwortung für die Richtigkeit liegt am Ende nach wie vor beim Steuerpflichtigen.

Krypto verschenken oder Österreich verlassen

Wer Coins verschenkt, sollte wissen, dass auch hier steuerliche Spielregeln gelten. Wird ein nennenswerter Betrag an Dritte übertragen, muss das dem Finanzamt gemeldet werden, und zwar innerhalb von drei Monaten, versteht sich. Andernfalls drohen empfindliche Nachforderungen oder gar Sanktionen. Noch spannender wird es beim Wegzug ins Ausland. Wer sein gesamtes Vermögen inklusive Wallets mitnimmt, rutscht unter Umständen in die sogenannte Wegzugsbesteuerung. Dabei wird so getan, als wären die Kryptowährungen zum Zeitpunkt des Wegzugs verkauft worden.

Die dabei „fiktiv“ entstandenen Gewinne sind ebenfalls steuerpflichtig und können mitunter schmerzhaft hoch ausfallen. Zwar lässt sich die Steuer unter bestimmten Umständen stunden, doch das erfordert einen Antrag und etwas Fingerspitzengefühl. Auch bei Schenkungen innerhalb der Familie lohnt sich ein kurzer Blick in die Steuervorschriften.

Zwar fällt in Österreich keine Schenkungssteuer im engeren Sinne an, doch in Kombination mit der Wegzugsbesteuerung kann selbst eine gut gemeinte Geste schnell zum bürokratischen Stolperstein werden.

Lesen Sie auch

Rund um das Geld gibt es viele Begriffe und Überlegungen. Das reicht vom Sparbuch für überschüssiges Geld über Fonds und Aktien bis zur Notwendigkeit des Kredits. Auch neue Produkte wie digitale Währungen und bekannte wie das Girokonto gehören dazu.

Pfad zu dieser Seite

Infos zum Artikel

Kryptowährungen und SteuernArtikel-Thema: Steuern auf Kryptowährungen in Österreich

Beschreibung: Auch die 📈 Kryptowährungen unterliegen seit einer Reform 2022 der Versteuerung, was bei der ✅ Anlage in Krypto durchaus zu beachten und berechnen ist.

Kategorien

Freizeit
Veranstaltungen
Unterhaltung
Freizeit/Urlaub
Hobbys

Leben und Alltag
Auto / Verkehr
Wetter / Natur
Lebensmittel
Bauernmarkt
Gartenlexikon
Wohnlexikon
Modelexikon
Familie / Gesundheit

Wirtschaft und Gesellschaft
Gutscheine und Rabatte
Wirtschaft
Politik/Bildung

SuchmaschineKontaktnach oben