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Die Ab- und Erlebensversicherung ist die häufigste Form der Lebensversicherung. Bei der Lebensversicherung ist durch den Einsatz der Investmentfonds die Funktion des reinen Absicherns des eigenen Lebens sowie der finanziellen Unterstützung der Familie durch die Möglichkeit ergänzt worden, finanziell vorzusorgen.
Die Funktion von Ab- und Erleben einer Lebensversicherung stellt im Gegensatz zur reinen finanziellen Vorsorge (beispielsweise eine Lebensversicherung, abgeschlossen auf 15 Jahre, um Geld mit hoher Rendite anzulegen) die finanzielle Sicherstellung im Todesfall dar. Wenn die versicherte Person stirbt, erhält die begünstigte Person oder der Überbringer des Versicherungsvertrages die vereinbarte Summe ausbezahlt.
Gleiches gilt natürlich auch, wenn der Versicherte zum Zeitpunkt des Endes der Laufzeit noch lebt. In dem Fall wird die Summe an ihn direkt ausbezahlt, wobei es dabei die Option gibt, ob er den Betrag komplett erhalten will oder ob er eine monatliche Rente wie eine Zusatzpension beziehen möchte.
Die Ab- und Erlebensversicherung wurde entwickelt, um für finanzielle Sicherheit zu sorgen. Nicht die Vorsorge selbst war der Grundgedanke im Sinne einer Anlageform, sondern der Schutz der Familie, wenn beispielsweise dem Hauptverdiener etwas zustoßen sollte. In dem Fall ist die Familie durch die Ab- und Erlebensversicherung sowie allgemein durch die Lebensversicherung finanziell geschützt, weil die Versicherung beim plötzlichen Tod für die Versicherungssumme haftet und die Familie nicht vor dem Nichts steht.
Daher ist die Funktion mit Ab- und Erleben die traditionelle Form der Lebensversicherung. Die Ansparfunktion der Lebensversicherung im Zusammenhang mit Investmentfonds kam später dazu und bietet neue Produkte und Pakete. Auch hier gilt, dass die Nachkommen finanziell unterstützt werden und auch der Überbringer eine Rolle spielt, meist ein Familienmitglied. Doch das Erleben oder der Fall des Todes ist bei vielen Lebensversicherungen als Thema nicht so relevant wie der finanzielle Erfolg sowie die Absicherung nach der Pension oder in x Jahren.
Die Versicherungen sind zum Teil sogar gesetzlich vorgeschrieben, wenn man an die Krankenversicherung denkt. Aber auch dort gibt es privat darüber hinausführende Lösungen und Angebote. Die Autoversicherung und die Lebensversicherung kennt man auch sehr gut. Andere Versicherungsarten hat man vielleicht noch nie wahrgenommen und auch bei den Versicherungsbegriffen verhält es sich ähnlich.
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