Sie sind hier: Startseite -> Wirtschaft -> Buchhaltung -> Vorsteuer

Vorsteuer und Vorsteuerabzug

Abzugsberechtigung bei der Steuer des Einkaufs

Im Rahmen des Umsatzsteuergesetzes besteht für Unternehmerinnen und Unternehmer das Vorsteuerabzugsrecht, sofern sie nicht unecht steuerbefreit sind. Das bedeutet für diese Unternehmen, dass bei erhaltenen Dienstleistungen und Produkte der auf der Rechnung angeführte Umsatzsteuerbetrag abgezogen werden kann.

Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug

Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist nicht nur die Berechtigung gegenüber den Finanzbehörden, sondern vor allem das Vorhandensein einer Rechnung. Wenn Unternehmen A Unternehmen B Ware verkauft, ist Unternehmen A sowieso verpflichtet, eine Rechnung auszustellen. Wenn Unternehmen B aber beispielsweise in einem Geschäft für Bürowaren einkauft, ist die steuerwirksame Rechnung nicht immer gegeben und muss manchmal verlangt werden. Vergisst man auf diese, kann man die Vorsteuer für die für das Unternehmen benötigten Materialien nicht in Abzug bringen.

Die Vorsteuer wird als Summe für die Umsatzsteuervoranmeldung gebildet und von der Umsatzsteuer, die ebenfalls als Summe zusammengefasst wird, abgezogen. Die Differenz ist jener Betrag, der an das Finanzamt für den entsprechenden Monat bezahlt werden muss, es sei denn, es kommt ein Guthaben heraus. Damit ist die Vorsteuer und auch der Vorsteuerabzug ein wesentliches Thema in der Buchhaltung und damit in der Steuererklärung wie der Umsatzsteuer-Voranmeldung.

Für den Vorsteuerabzug braucht es eine Rechnung, die folgende Kriterien erfüllt:

Lesen Sie auch

Die Arten der Buchhaltung untergliedern eigentlich zwei wesentliche Systeme, nämlich die doppelte Buchhaltung und die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung abhängig von der Art des Unternehmens und vor allem Größe und Umsatz. Einzelunternehmer werden eher zweiteres System einsetzen, der Normalfall ist die doppelte Buchhaltung und so wird das auch in den Wirtschaftsschulen gelehrt.

Die Buchhaltung unterliegt strengen Vorschriften, um ein nachvollziehbares und korrektes Ergebnis erzielen zu können. Das betrifft die Belegverwaltung genauso wie auch die Genauigkeit beim Buchen. Ein wichtiges Detail und natürlich auch ein Ziel der Buchhaltung ist die Ermittlung der Steuerbeträge, die abzuführen sind. Damit finanziert sich der Staat mit seinen Ländern und Gemeinden. Indirekte Steuern sind dabei ein Thema wie die Vorsteuer und die Umsatzsteuer abhängig von der Situation. Die Vorsteuer ist bei der Eingangsrechnung wichtig, die Umsatzsteuer hat ihre Gültigkeit bei Ausgangsrechnungen.

Themenseiten

Diesen Artikel teilen

Infos zum Artikel

Vorsteuer in der BuchhaltungArtikel-Thema: Vorsteuer und Vorsteuerabzug

Beschreibung: Die 🧾 Vorsteuer ist ein Steuerabzug im Rahmen der ✅ Unternehmen, der unter bestimmten Bedingungen möglich ist.

letzte Bearbeitung war am: 30. 09. 2021

Kategorien

Freizeit
Veranstaltungen
Unterhaltung
Freizeit/Urlaub
Hobbys

Leben und Alltag
Auto / Verkehr
Wetter / Natur
Lebensmittel
Bauernmarkt
Gartenlexikon
Wohnlexikon
Modelexikon

Wirtschaft und Gesellschaft
Wirtschaft
Politik/Bildung