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Einbahnstraße im Ortsgebiet

Kein Freibrief für Radfahrer

Die Einbahnstraße ist vor allem im Stadtgebiet anzutreffen und ist eine Straße, die nur von einer Seite befahren werden darf. Normalerweise ist der nächste Straßenzug in umgekehrter Fahrtrichtung eine Einbahnstraße, sodass es verschiedene Möglichkeiten gibt, um Durchzugsstraßen, Bezirke und Regionen erreichen zu können.

Einbahnstraße und Fahrverbot

Während von der einen Seite in die Einbahnstraße eingefahren werden darf, gilt von der anderen Seite ein absolutes Fahrverbot. Ausgenommen sind öffentliche Verkehrsmittel wie die Straßenbahn, wobei dieses durch ein Zusatzschild angekündigt wird. Ein sehr heikler Fall bei den Einbahnen ist die Situation rund um die Radfahrerinnen und Radfahrer.

Einbahnstraße und Radfahren

Viele Radfahrer waren, und sind es zum Teil immer noch, überzeugt davon, dass sie das Recht haben, gegen die Fahrtrichtung in eine Einbahnstraße zu fahren. Das ist aber unrichtig. Es ist nur in jenen Einbahnstraßen erlaubt, in denen erneut per Zusatzschild "ausgenommen Radfahrer" ausgewiesen ist, andernfalls gilt das Fahrverbot auch für jene Verkehrsteilnehmer, die per Rad unterwegs sind.

Im Stadtgebiet hat man die Situation dort, wo Platz genug herrscht, insofern entschärft, als Radwege eingebaut wurden, die gegen die Fahrtrichtung genutzt werden dürfen. Wer mit dem Fahrrad in Fahrtrichtung der Einbahnstraße unterwegs ist, fährt im normalen Straßenverlauf, wer gegen die Fahrrichtung sein Fahrrad steuert, nützt den Radweg. Das ist aber für manche offenbar eine Herausforderung, denn obwohl die Pfeilrichtung am Radweg entsprechend gegen die Fahrtrichtung zeigt, fahren trotzdem manchmal Leute in Fahrrichtung auf dem Radweg.

Radfahrerinnen und Radfahrer, die ohne Erlaubnis per Zusatztafel und ohne vorgesehenen Radweg gegen die Fahrtrichtung in eine Einbahnstraße einfahren, müssen mit einer Strafe rechnen, wenn sie erwischt werden. Das gilt natürlich für alle anderen Verkehrsteilnehmer ebenso.

Die Einbahnstraße macht in der Großstadt Sinn, weil es viele Gassen und kleine Straßen gibt, die nicht den Platz für zwei Fahrspuren bieten. Hier entscheidet man sich für eine Fahrtrichtung und wechselt diese in der nächsten Gasse, sodass die Hauptverbindungen zu beiden Seiten eines Wohnblocks erreichbar bleiben.

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Das Straßennetz ist umfangreich und sehr variantenreich. Das muss es auch sein und so gibt es die Autobahn als schnellste Verbindung oder in der Großstadt als Stadtautobahn als reduzierte Variante. Gerade im Alpenraum kann es viele Tunnel und Brücken geben, um von A nach B zu gelangen, das betrifft die Autobahn häufig, aber auch viele andere Straßenverbindungen.

Im Ortsgebiet gibt es viele weitere Optionen. Schon im Umfeld kann es mit einer Ortsumfahrung eine Variante geben, um die Verkehrsbelastung zu reduzieren. Die Einbahnstraße ist auch so eine Maßnahme wie auch die Wohnstraße. Vielfach wird die Seitengasse aber ganz normal benutzt, es sei denn, sie endet als Sackgasse oder Stichgasse.

Zwischen dem Ortsgebiet und der Autobahn oder auch Autostraße gibt es noch die Freilandstraße. Zusammen mit Autobahn & Co. gelten solche Straßen als Hauptverbindungen, seltener genutzte Routen werden als Nebenstrecke benutzt und auch definiert. Außerdem kann es zu einer unfreiwilligen Route kommen, wenn wegen Baustelle oder anderer Vorfälle eine Umleitung eingerichtet werden musste.

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Straßenarten EinbahnstraßeArtikel-Thema: Einbahnstraße im Ortsgebiet

Beschreibung: Die 🚘 Einbahnstraße ist ein Straßenzug, der nur von einer Seite befahren werden darf, was auch für ✅ Radfahrer gilt - wenn nichts anderes geregelt ist.

letzte Bearbeitung war am: 07. 07. 2021

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