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Sachschaden im Versicherungsrecht

Verlust oder Beschädigung von Sachwerten

Ein weites Feld an Schadensfällen umfasst der Begriff des Sachschadens im Rahmen des Versicherungsvertrages sowie im Sinne der unterschiedlichen Versicherungsformen.

Was ist ein Sachschaden?

Als Sachschaden definiert sich eine Beschädigung, die völlige Zerstörung oder der Verlust eines Vermögenswertes, wobei materielle und immaterielle Vermögenswerte davon betroffen sein können. Umgangssprachlich geht es vor allem bei den materiellen Vermögenswerten um Sachbeschädigung, beispielsweise einem Schaden an einem Gebäude, an einem Fahrzeug oder an einem Wertgegenstand.

Auch der Verlust durch Diebstahl zählt zu einem Sachschaden. Die Definition weicht daher manchmal vom allgemeinen Sprachgebrauch ab, denn ein Sachschaden wird meist angenommen, wenn etwas beschädigt wurde. Wenn aber ein Computer gestohlen wurde, würde man dies nicht als Sachschaden beschreiben, eher als Verlust.

Immaterielle Vermögenswerte, die zu einem Sachschaden werden, sind besonders bei Betriebsversicherungen ein großes Thema. Es kann sich dabei um Verletzung von Patentrechten handeln, allgemeine Rechtsverletzungen oder ähnliche Vorgänge, die im versicherten Unternehmen einen Schaden entstehen lassen.

Sachschaden je nach Versicherung

Damit sind abhängig von der Versicherungsform viele verschiedene Schadensfälle mit dem Begriff Sachschaden umschlossen, die bei der Schadensabwicklung zum Tragen kommen. Eine Abgrenzung beim Wert des Sachschadens oder innerhalb der Versicherungspakete gibt es nicht, nur sind höherwertige Sachschäden meist mit komplexeren Verfahren verbunden, bei denen im Bedarfsfall Gutachten eingeholt werden.

Sachschäden sind von Personenschäden zu unterscheiden, bei denen Menschen verletzt oder gar getötet werden.

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Die Begriffe rund um die Versicherungen kann man in bestimmte Kategorien untergliedern. Der erste Punkt sind die Spielregeln und die lauten beim Versicherungsvertrag Allgemeine Versicherungsbedingungen oder auch AVB. Sie sind die rechtliche Grundlage, zu denen individuelle Fragestellungen gehören wie etwa die begünstigte Person, die dann wirklich das Geld beziehen kann (bei einer Lebensversicherung zum Beispiel). Wesentlich ist auch die Finanzmarktaufsicht oder FMA als Kontrollorgan in Versicherungsfragen und auch das Verständnis für den Grundsatz der Versicherungen - die Gefahrengemeinschaft.

Auch die persönlichen Notwendigkeiten gilt es zu klären. Schadensbedarf ist etwa die Umschreibung für die sinnvolle Höhe zur Abdeckung, etwa bei einer Haushaltsversicherung. Dazu gehört die Risikoeinschätzung und auch die Deckung ist ein wichtiger Begriff.

 Neben den allgemeinen Informationen und rechtlichen Spielregeln sind auch die finanziellen Möglichkeiten und Zuschläge zu beachten. Auch die Art der Versicherung spielt eine Rolle. Nicht Lebensversicherung und Autoversicherung, sondern zum Beispiel die Falle der Doppelversicherung oder auch eine Versicherung als Zusatzversicherung.

Eine weiterer großer Bereich bei den Versicherungsbegriffen ist mit dem eigentlichen Schadensfall gegeben. Der Schadensfall wird gemeldet und dann gilt es zu klären, ob ein Leistungsfall aus Sicht der Versicherung überhaupt vorliegt. Die Kausalität und der Regress sind zwei Definitionen, die dabei oftmals wichtig werden können.

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Sachschaden als VersicherungsfallArtikel-Thema: Sachschaden im Versicherungsrecht

Beschreibung: Der ☂ Sachschaden im Sinne des Versicherungsrechts ist ein ✅ Schaden eines Vermögenswertes oder auch der Verlust eines solchen.

letzte Bearbeitung war am: 25. 11. 2021

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