Sie sind hier: Startseite -> Wirtschaft -> Buchhaltung -> Gutschrift vom Lieferanten

Beleg für die Gutschrift vom Lieferanten

Buchungsbeleg für den gutgeschriebenen Betrag

Mit der Eingangsrechnung wird sehr häufig die bereits erfolgte Lieferung oder auch Durchführung einer Dienstleistung in Rechnung gestellt, wobei der Wert der Rechnung erst später bezahlt wird. Die Rechnung wird entsprechend in der Buchhaltung berücksichtigt und ist ein oft anzutreffender Buchungsbeleg. Es gibt aber auch die Situation, dass man vom Lieferanten eine Gutschrift erhält und dann dreht sich die Sachlage um, wobei auch diese Gutschrift als Buchungsbeleg für die Buchhaltung relevant ist.

Gutschrift vom Lieferanten

Man muss bei der Bildung der Buchungssätze und bei der Berücksichtigung der Buchungsbelege zwei Situationen unterscheiden. Denn wenn ein sofort gewährter Rabatt vorliegt, wird dieser von der Rechnungssumme beim Buchen der Eingangsrechnung berücksichtigt und somit braucht es keine eigene Gutschrift. Eine Gutschrift ist ein eigenes Papier, mit dem ein Abzug vom Lieferanten eingeräumt wird.

Wann kann es so eine Gutschrift geben?

Das kann zum Beispiel dann passieren, wenn mit der Ware etwas nicht in Ordnung war. Statt die Ware zurückzusenden, wird ein Preisnachlass vereinbart und der entsprechende Beleg stellt eine Gegenbuchung in der Buchführung dar. Der Lieferant räumt damit eine Reduzierung des Gesamtbetrags ein und schickt als Beleg die Gutschrift, damit der Nachweis auch in der Buchführung vorliegt.

Der Buchungssatz dreht sich um und die Schulden werden reduziert, auch die Vorsteuer wird korrigiert und man muss unterm Strich weniger für die gelieferte Ware bezahlen und spart somit Kosten. Es muss aber auch der Zusammenhang zwischen der Originalrechnung und der Gutschrift erkennbar sein.

Video über Eingangsrechnung verbuchen (YouTube)

Video: Eingangsrechnung buchen

Daten auf der Gutschrift

Die Gutschrift ist wie die Eingangsrechnung ein Beleg und damit der Nachweis für die erfolgte Geschäftshandlung. Es braucht also die vollständigen Daten des Lieferanten und des Empfängers, also mit kompletter Adresse und der Umsatzsteueridentifikationsnummer vom Lieferanten und im Falle eines Unternehmens als Kunden auch des Empfängers sowie das korrekte und aktuelle Datum. Weiters ist auch anzuführen, worum es bei der Gutschrift geht, wieso sie erstellt wurde, sodass auch Außenstehende nachvollziehen können, wie es dazu kam. Der Betrag samt Umsatzsteuer ist ohnehin selbstverständlich.

In der Buchhaltung wird eine Gutschrift eines Lieferanten häufig mit der Kennung S beschriftet, wobei S für sonstige Belege steht. Dazu gibt es eine fortlaufende Nummer wie S1, S2 und so weiter.

Lesen Sie auch

Die Belege sind wichtige Beweisstücke für die Geschäftsfälle, wobei die Aufbewahrungspflicht bei Belege zu beachten ist. Es reicht also nicht, einen Einkauf zu buchen und dann die Rechnung zu entsorgen, die Belege müssen für Jahre erhalten bleiben. Da es sehr viele verschiedene gibt, spricht man auch über Belege oder Belegarten als Gruppierung der Dokumente.

Ein zentrales Element sind natürlich die Rechnungen mit der Ausgangsrechnung an Kunden und der Eingangsrechnung von Lieferanten oder Dienstleistern. Dabei kann auch eine Reduzierung durch eine Gutschrift erfolgen, die eigens zu belegen ist. Die Gutschrift an Kunden oder die Gutschrift vom Lieferanten muss nachvollziehbar sein und daher als eigener Beweis in der Buchhaltung vorzufinden sein.

Abseits der Rechnungen sind die Zahlungsmittel wichtig. Die Bankbelege werden immer wichtiger, weil gerade in Unternehmen immer öfter per Überweisung bezahlt wird und nicht bar aus der Kassa. Wer eine Kassa führt, hat ein Kassabuch zu führen und als Beleg kann auch ein Kassabon gegeben sein, wenn man etwa Büromaterial bar bezahlt hat. Eine andere Möglichkeit ist der Versandbeleg für die Postgebühren. Ein Fahrtenbuch ist ebenfalls ein Beleg und zwar als Beweis für unternehmerische Fahrten, sie es als Angestellter im Unternehmen oder als Unternehmerin oder Unternehmer selbst.

Themenseiten

Diesen Artikel teilen

Infos zum Artikel

Belege: Gutschrift vom LieferantenArtikel-Thema: Beleg für die Gutschrift vom Lieferanten

Beschreibung: Die 🧾 Gutschrift vom Lieferanten ist in der Buchhaltung das ✅ Gegenteil der Eingangsrechnung und reduziert die Schulden beim Lieferanten.

letzte Bearbeitung war am: 03. 03. 2023

Kategorien

Freizeit
Veranstaltungen
Unterhaltung
Freizeit/Urlaub
Hobbys

Leben und Alltag
Auto / Verkehr
Wetter / Natur
Lebensmittel
Bauernmarkt
Gartenlexikon
Wohnlexikon
Modelexikon

Wirtschaft und Gesellschaft
Wirtschaft
Politik/Bildung