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Unternehmenslexikon: Abschreibung

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Vorbeugende Kosten

In einem Unternehmen gibt es verschiedene Geräte oder Maschinen, die einen bestimmten Wert darstellen und die einen beträchtlichen Betrag kosten, wenn man sie neu anschaffen müsste. Vor einigen Jahren noch hat man seine Überlegungen vor allem in Richtung Fabriksanlagen und -maschinen gelegt, in der Zwischenzeit hat die Technik viele weitere Geräte auf den Markt gebracht, die ebenfalls berücksichtigt werden, wie beispielsweise Computer, Anwendungsprogramme für selbige und ähnliches mehr.

Das Problem dieser Anlagegüter besteht darin, dass sie irgendwann wieder angeschafft werden müssen. Für jedes Anlagegut gibt es Erfahrungswerte und festgelegte Zeitspannen, wielange beispielsweise eine Maschine im Betrieb bleiben sollte, ehe sie durch eine neue ersetzt wird. Das Thema ist natürlich bei der neuen Computertechnik problematisch, denn wenn man immer die neueste Hard- und Software haben möchte oder berufsbedingt braucht, sind Zeitspannen von drei Jahren, wie sie üblicherweise angesetzt werden, viel zu lange.

Das Prinzip der Abschreibung gründet sich auf der Überlegung, jedes Jahr einen gewissen Teilbetrag des Wertes abzubauen, der wie ein Aufwand in die Buchhaltung eingebaut wird. Dadurch mindert sich der Gewinn vor Steuern und man hat eine finanzielle Reserve mit der Überlegung, dass man am Ende der Laufzeit eines Anlagegutes wieder genügend Geld zur Verfügung hat, um eine neue Maschine kaufen zu können.

Die Durchführung dieser Abschreibung findet in der Buchhaltung bzw. beim Jahresabschluss durch die sogenannte "Absetzung für Abnutzung" kurz AfA statt. Sie reduziert den Wert der Anlage im Anlagevermögen und damit auch den steuerpflichtigen Gewinn.

Ist ein Anlagegut für vier Jahre vorgesehen, heißt das aber nicht, dass die Maschine nach vier Jahren auf jeden Fall entfernt werden muss. Sie kann durchaus mit einem minimalen Wert im Anlagevermögen belassen werden und leistet weiterhin gute Arbeit im Betrieb.

Umgekehrt kann es sein, dass eine Maschine schon vor der vorgesehenen Zeit den Betrieb wegen eines Defekts oder eines Schadens (Brand zum Beispiel) ausgeschieden wird, in dem Fall muss die Abschreibung entsprechend korrigiert und natürlich eine neue Maschine angeschafft werden.

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