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Tag der Kärntner Volksabstimmung von 1920

Folgen des Ersten Weltkriegs

Nachdem der Erste Weltkrieg beendet war, waren Teile des heutigen Kärntens vom SHS-Staat besetzt. Der SHS-Staat setzte sich aus Slowenen, Kroaten und Serben zusammen und forderte Ländereien von Österreich ein. Daher drangen sie mit Truppen am 5. November 1918 in Südostkärnten ein, um ihre Anspruch geltend zu machen.

Der Weg zur Volksabstimmung

Die Kärntner Landesregierung wurde nach Spittal an der Drau verlegt, das Gailtal und das Rosental war durch Truppen des SHS-Staates besetzt. Im Dezember 1918 entschied sich die Kärntner Regierung zum Widerstandskampf. Sie hatte keinerlei Unterstützung aus Wien. Im Gegenteil: in Wien war man gegen einen bewaffneten Konflikt.

Doch im Jänner 1919 begannen die Kärntner Teile der besetzten Gebiete vom SHS-Staat zurückzuerobern. Diese Ereignisse werden heute als Kärntner Abwehrkampf bezeichnet. Am 14. Jänner 1919 kam es zum Waffenstillstand und eine Kommission der US-Amerikaner untersuchte die jeweiligen Meinungen beider Volksgruppen.

Im Friedensvertrag von St. Germain von 1919 wurde eine Volksabstimmung festgelegt. Das Kanaltal war davon ausgenommen, denn das wurde ohne Abstimmung Italien zugesprochen. Auch über das Mießtal und Unterdrauburg wurde nicht abgestimmt, diese gingen an den SHS-Staat und gehören heute zu Slowenien. Noch einmal, im Mai und Juni 1919 besetzten Truppen des SHS-Staates Teile von Kärnten und waren bis nach Klagenfurt marschiert, allerdings zogenen sie sich aufgrund des internationalen politischen Drucks zurück und die Waffenhandlungen wurden eingestellt.

Kärntner Volksabstimmung von 1920

Am 10. Oktober 1920 wurde die Kärntner Volksabstimmung durchgeführt. Bei dieser Volksabstimmung zeigte sich, dass viele Slowenen lieber in Österreich bleiben wollten, was wohl auch wirtschaftliche Gründe hatte. Außerdem waren diese Menschen schon in der Kultur Österreichs verwurzelt und wollten nicht zurück in den SHS-Staat. 70% der stimmberechtigten Menschen waren Slowenen, trotzdem erhielt Österreich einen Anteil von 59%. Die SHS-Truppen versuchten danach nochmals die Besetzung, zogen sich aber neuerlich zurück, weil ein internationaler Konflikt befürchtet wurde.

Die Kärntner Volksabstimmung von 10. Oktober 1920 ist einer der seltenen Fälle, wo das Volk direkt seinen Willen zur Länderzugehörigkeit zum Ausdruck bringen konnte. In Kärnten ist der 10. Oktober daher ein Feiertag, der aber nicht absolut arbeitsfrei ist. Behörden und Schulen sind aber geschlossen.

Die Kärntner Volksabstimmung ist auch heute noch ein aktuelles politisches Thema. Denn zwei Wochen vor der Abstimmung war seitens der Kärntner Landesregierung der Volksgruppe der Slowenen die Wahrung ihrer Sprache und kulturellen Eigenheiten zugesichert worden. Doch auch viele Jahrzehnte später war die Zweisprachigkeit bei den Ortstafeln nicht geklärt und sorgte immer wieder für neuen Ärger. Erst 2011 gab es eine finale Lösung in Sachen Zweisprachigkeit.

Kärntner Abstimmung ist Feiertag in Kärnten

Der 10. Oktober gilt jedes Jahr als Feiertag im Bundesland Kärnten und erinnert an die Volksabstimmung. Aber es ist kein echter Feiertag, denn Schulen und Ämter haben zwar geschlossen, aber ansonsten ist es oft ein normaler Arbeitstag.

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Im deutschsprachigen Raum gibt es einige Überschneidungen, was die Feiertage und Festtage betrifft, aber dann doch auch Unterschiede. Weihnachten, Ostern oder Pfingsten sind natürlich gleich, die Feiertage im Frühjahr bis Fronleichnam ebenso, aber beim Fasching, bei regionalen Festtagen oder auch in der Trauerzeit im November gibt es ein paar Tage, die in dem einen Land mehr Gewicht haben und in dem anderen Land kaum eine Rolle spielen.

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Feiertag Kärntner VolksabstimmungArtikel-Thema: Tag der Kärntner Volksabstimmung von 1920

Beschreibung: Der 📅 Tag der Volksabstimmung von 1920 ist ein eingeschränkter Feiertag im Bundesland Kärnten am ✅ 10. Oktober basierend auf der am 10. Oktober 1920 erfolgten Volksabstimmung.

letzte Bearbeitung war am: 16. 11. 2021

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