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Im Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz und dem Schriftverkehr fällt als erstes die Bewerbung ein. Aber ein Dienstverhältnis wird nicht nur begonnen, es kann auch vorzeitig beendet werden. Ob man dabei selbst kündigen möchte, weil man seinen Wohnsitz verändert oder weil man sich beruflich verändern will oder ob der Arbeitgeber kündigt, spielt dabei keine wesentliche Rolle.
Entscheidend ist, dass bei der Kündigung den Grundsätzen des Schriftverkehrs entsprochen wird und in vielen Fällen ist es auch von Vorteil, eine Begründung für die Kündigung anzuführen. So kann es sein, dass jemand auf Probe eingestellt wurde, aber den Anforderungen nicht gerecht wurde, weshalb die Kündigung ausgesprochen werden muss oder es liegen finanzielle Gründe vor, warum Mitarbeiter/innen gekündigt werden müssen.
Kündigungen haben aber nicht nur mit dem Dienstrecht zu tun. Auch eine Abo wird gekündigt oder der Mietvertrag, weil man übersiedelt und damit die alte Wohnung nicht mehr benötigt und so gibt es eine ganze Reihe an Situationen, in denen eine Kündigung ausgesprochen werden kann oder ausgesprochen werden muss.
Dies sollte auf jeden Fall in schriftlicher Form erfolgen, wobei auch ein E-Mail längst als Beweismittel gilt. Dennoch wird eine Kündigung meistens als Brief per Post zugestellt. Doch ob E-Mail oder Brief - die generellen Spielregeln für das Schreiben einer Kündigung sind ident - es müssen die persönlichen Daten eingetragen sein und der Inhalt muss nachvollziehbar sein. Beispielsweise braucht es bei der Kündigung eines Abos die Abonummer oder Kundennummer, damit man weiß, worauf sich der Schreiber bezieht.
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